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Der Gesundheitszustand unserer Schüler war, von einzelnen schweren Er-— krankungen abgesehen, im allgemeinen befriedigend.
Für alle der Anstalt gemachten Geschenke sprechen wir hiermit den freund- lichen Gebern unseren verbindlichsten Dank aus.
Das Schuljahr schließt Samstag, den 8. April 1911.
V. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr 1911/12 beginnt Donnerstag, den 27. April mit der Aufnahmeprüfung der neuangemeldeten Schüler, und der allgemeine Unterricht nimmt tags darauf seinen Anfang. Neuanmeldungen nimmt der Unterzeichnete Mittwoch, den 26. April von 9—12 Uhr auf seinem Amtszimmer entgegen. Dabei sind vorzulegen: Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen, Impf- schein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen genügende körperliche Entwickelung be- sitzen, 9 Jahre alt sein oder spätestens bis 30. September werden und durch eine Prüfung nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.
2. Das Schulgeld beträgt für die Klassen Oberprima bis Obersekunda einschließlich 150 Mk. und für die übrigen Klassen 130 Mk. jährlich. Daneben wird für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Großherzogtum Hessen wohnen, ein Schulgeldzuschlag von 20 Mk. jährlich erhoben. Befreiungen vom Schulgeld sind an den Nachweis der Bedürftigkeit, tadelloses Betragen, gute Begabung und tüchtiges Streben gebunden und können bis zu 5% des Schüler- bestandes verliehnen werden. Die entsprechenden Gesuche wolle man bei Beginn des Schuljahres einreichen.
3. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Wochen- tagen angefertigt und verbessert zurückgegeben, und diese Tage zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt.
4. Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Herrn Fachlehrer, Klassenlehrer oder dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich rechtzeitige vorherige Be- nachrichtigung seitens des Elternhauses, damit eine vollständige Auskunft ge- geben werden kann. Der Direktor ist in der Regel jeden Tag während der letzten Unterrichtsstunde von 11 ½— 12 ½ Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
5. Wie eine alte Erfahrung lehrt, erreichen viele Schüler nur deshalb das Klassenziel nicht, weil sie es während des Sommerhalbjahres an dem nötigen häuslichen Fleiße fehlen lassen und die so entstandenen großen Lücken ihres Wissens im Winterhalb- jahre nicht mehr ausgleichen können. Dadurch wird aber nicht bloß das Eltern- haus in und mit seinen Kindern ganz empfindlich geschädigt, sondern auch das Er- ziehungswerk der Schule gehemmt und erschwert. Wir richten daher an alle Eltern oder ihre Stellvertreter die dringende Bitte, die unserer Schule anvertrauten Zög- linge zu regelmäßigem Fleiße bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben anzuhalten, aber ebenso auch an den richtigen Gebrauch ihrer freien Zeit zu gewöhnen, damit sie nicht durch übermäßige oder ungesunde Lektüre, Spielwut, müßiges Umher- treiben auf den Straßen und bedenklichen Umgang an Leib und Seele Schaden leiden.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Dr. Kieser.


