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Lehrerkollegium erfreute sich mit Ausnahme der Herren Hauff und Henkelmann, die 23 bezw. 11 Tage wegen Erkrankung ihren Unterricht aussetzen mussten, guter Gesundheit.
Für die der Anstalt gemachten Geschenke sprechen wir auch hier den freundlichen Gebern unseren besten Dank aus.
Das Schuljahr 1902/3 wird Samstag den 28. März geschlossen.
V. Bekanntmachungen.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 21. April. Anmeldungen nimmt der Unter- zeichnete am 20. April von 8— 11 Uhr in seinem Amtszimmer entgegen. Ausser dem ärzt- lichen Zeugnis über erfolgreiche Impfung bzw. Wiederimpfung und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen beizubringen. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen genügende körperliche Entwickelung besitzen, 9 Jahre alt sein oder bis 30. September werden und durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift ge- läufig lesen und schreiben können, ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter sowie Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora, haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.
Da die Pflege der leiblichen und geistigen Wohlfahrt unserer Schüler ohne die be- ständige Mitwirkung des Elternhauses unzulänglich bleibt, richten wir an dieses wiederholt die dringende Bitte, alle Massregeln der Schule, die diesem Zwecke dienen, auch seinerseits aufs tatkräftigste zu unterstützen. Wir erlauben uns daher auf einige Punkte besonders auf- merksam zu machen.
Die Anfertigung der häuslichen Arbeiten soll erst 1— 2 Stunden nach beendigtem Mittag- essen beginnen und tunlichst ohne allzugrosse Unterbrechung erledigt werden, damit die nötige Zeit für kräftige Bewegung im Freien übrig bleibt. Als Höchstmass häuslicher Arbeitszeit sind bei Schülern mittlerer Begabung für VI und V 1, IV und IIIb 2, IIIa und IIb 2 ½ und für IIa—Ia 3 Stunden täglich vorgesehen. Da die Anfertigung von Hausaufsätzen erfahrungs- gemäss an einzelnen Tagen zu teilweise beträchtlichen Uberschreitungen dieser Arbeitszeit führt, müssen die Schüler auch seitens des Elternhauses angehalten werden, ihre Arbeits- zeit gehörig zu verteilen. Unter keinen Umständen darf auch in der Stunde vor Beginn oder nach Schluss des täglichen Unterrichtes und nach dem Abendessen irgend welche ernstere Arbeit vorgenommen werden, da sie der Gesundheit schädlich ist. Auch zu viele freiwillige Privatstunden oder ungeregeltes Lesen von Unterhaltungsschriftwerken erzeugen nicht selten Abspannung, Träumerei und Nervosität. Während der Arbeit sollen die Schüler aufrecht vor ihren Büchern und Heften sitzen und die Augen 25— 30 cm von den Gegenständen entfernt halten, da durch schiefes Sitzen selbst Verkrümmungen des Rückgrates und durch


