Jahrgang 
1895
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VI. Bekanntmachungen.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von dem Unterzeichneten Montag den 22. April von 8 11 Uhr in dem Konferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Aufnahmeprüfungen für die Sexta finden um 11 Uhr ſtatt, für die übrigen Klaſſen ſchließen ſie ſich an die Anmeldung ſofort an. In der Regel werden wir bei Schülern, die nicht von einer heſſiſchen öffentlichen Lehranſtalt übertreten, unſere Entſcheidung von einer 14tägigen Probezeit abhängig machen. Der Unterricht beginnt Dienſtag den 23. April, Vormittags 8 Uhr.

In die unterſte Klaſſe(Sexta) werden Knaben aufgenommen, welche genügende körperliche Entwickelung beſitzen und 9 Jahre alt ſind oder wenigſtens bis zum 30. September 9 Jahre alt werden.

Bei dem Eintritt in die Serta ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter;

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Erfahrungen veranlaſſen uns darauf aufmerkſam zu machen, daß nach dem Lehrplan der Volksſchulen die Knaben mit 9 Jahren ohne beſondere Vorbereitung die erforderlichen Kenntniſſe nicht haben können.

Auf die in früheren Programmen abgedruckten Maßnahmen zur Verhütung der Schul⸗ kurzſichtigkeit weiſen wir wiederholt hin und bitten die verehrten Eltern und deren Stellvertreter dringend, die Schule namentlich durch ſtrenge Beauſſichtigung der Körperhaltung beim Arbeiten zu unterſtützen.

Da über die Befreiung vom Turnunterricht vielfach irrige Meinungen verbreitet ſind und Mißhelligkeiten im Gefolge haben, ſo machen wir darauf aufmerkſam, daß der Direktor mauf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes Dispenſation zu erteilen hat, jedoch in der Regel nur auf die Dauer eines Halbjahres. Es iſt nicht unbedingt erforderlich, daß in dem ärztlichen Zeugnis die mediziniſche Be⸗ gründung der Befreiung bezeichnet iſt; dagegen iſt ausdrücklich anzugeben, ob die Dispenſation auf den geſamten Turnunterricht auszudehnen oder, was meiſt allein zutreffend ſein wird, nur auf eine beſtimmte Klaſſe von Übungen, z. B. die Gerätübungen, zu beſchränken iſt.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums zu Bensheim:

Profeſſor Dr. Dettweiker.