Jahrgang 
1881
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erwartet werden, dass das neue Gymnasialgebäude wenigstens noch vor Eintritt des Winters werde bezogen werden können. Im Hinblick auf die dabei in Aussicht genommene Ein- weihungsfeier schien es dem Lehrercollegium zulässig, von einem Schlussactus, dessen Abhaltung im eignen alten Lokale ohnedies nicht möglich ist, für dieses Mal abzusehen.

V. Oeffentliche Prüfung.

Die öffentliche Prüfung findet Donnerstag den 18., Freitag den 19. und Samstag den

20. August in folgender Weise statt: Donnerstag den 18. August von 1011 Uhr VI.

1112 v.

3 4 IV.

6 4 5 IIIb.

Freitag 19. 10 11 IIIa. 11 12 IIb.

Samstag 20. 10 11 IIa.

VI. Anfang des neuen Schuljahres.

Anmeldungen neu eintretender Schüler werden am 23. September von 9 12 und von 3 5 Uhr im alten Gymnasialgebäude von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Am 24. findet die Prüfung derselben statt und am 26. beginnt der Unterricht.

Bedingungen der Aufnahme sind: 1) Uebergabe eines Schulzeugnisses, eines Geburts- und Impfscheines; 2) für Knaben, die in die unterste Klasse eintreten wollen, ein Alter von mindestens 9 Jahren, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, einige Gewandtheit in den vier Grundrechnungsarten.

Grossherzogliche Direction des Gymnasiums. Dr. Keller.