Scheidler(Nürnberg) am Z. Dezember und eine Vorführung des Puppenſpiels von Dr. Fauſt durch die Künſtlergruppe Rulff am 2. März.— Die Mitglieder der Schülergruppe des V. D. A. beteiligten ſich unter Fuͤhrung des Studienaſſeſſors Dr. Tapp an einem Jugendtreffen auf dem Heiligenberge am 9. Sep⸗ tember; der Genannte vertrat die Gruppe auch bei der Schulgruppentagung in Kaſſel am 27. Oktober.— Eine unfreiwillige Unterbrechung erfuhr der Unterricht wegen Kohlenmangels infolge der anhaltenden ſtarken Kälte vom 16. bis 23. Februar.
Von den Hehrern war Oberſchullehrer Köſter zu einem Erholungsaufenthalt nach Bad Homburg beurlaubt vom 3. bis 24. Mai. An Oehrgängen nahmen teil: Oberſchullehrer Dahms an einem Wan⸗ derführer⸗SCehrgang in Syke bei Bremen vom 22. bis 20. Juni, Studienrat Konrad an einem Oehrgang über Heimatkunde im Unterricht in Marburg vom 20. Oktober bis 3. November, uud Studienrat Dr. Waga an einem ſolchen über Einführung in die Staatsbürgerkunde in Kaſſel vom 26. November bis 1. Dezember.— Einſicht in den Unterricht der Realſchule nahm Herr Oberſchulrat Profeſſor Dr. Jühlke am 23. November.
Das Schuljahr findet ſeinen Abſchluß mit der Schluß⸗ und Entlaſſungsfeier am 27. März 1920.
8. Erlaſſe und Verfügungen der Behörden.
Miniſt.⸗Erl. vom 30. April 1928(UI II 600. 1) gibt neue Anordnungen über die Schlußprüfung an den höheren Nichtvollanſtalten. Die Prüfung ſoll ermitteln, ob der Schüler die Reife für die Ober⸗ ſekunda der betreffenden Vollanſtalt erreicht hat. Sie wird in der Regel vom Direktor der Anſtalt geleitet. Maßgebend ſind die Verſetzungsbeſtimmungen für Vollanſtalten. Jede Beunruhigung der unterrichtlichen Arbeit iſt nach Möglichkeit zu vermeiden. Die ſchriftlichen Arbeiten dürfen in Bezug auf Anſprüche, Um⸗ fang, Zeitdauer und Wahl der Fächer nicht von den üblichen Klaſſenarbeiten abweichen. Die mündliche Prüͤfung regelt der Anſtaltsleiter; ſie wird am zweckmäßigſten im ſtundenplanmäßigen Untecricht der ein⸗ zelnen Fachlehrer abgehalten; eine vollſtändige Befreiung iſt nicht ſtatthaft. Die Entlaſſung der Schüler erfolgt am letzten Schultage. Frühere Entlaſſung kann nur bei Uebertritt in einen Beruf erfolgen.
Verf. des Prov.⸗Schul⸗Koll. in Kaſſel vom 27. Auguſt 1928(Nr. 11 408) weiſt hin auf die Aus⸗ kunftsſtelle für Erziehungsberatung am Jentralinſtitut für Erziehung und Unterricht in Berlin W. 35, Potsdamer Str. 120.(Sprechſtunde Mittwoch, 5—7 Uhr nachmittags.)
Desgl. vom 8. Dezember 1928 oroͤnet die Dauer der Ferien im Schuljahr 1929/30: Oſterferien 27. März(Schulſchluß) bis 10. April(Schulbeginn); Pfingſtferien 17. Mai bis 28. Mai; Sommerferien 5. Juli bis 8. Auguſt; Herbſtferien 3. bis 16. Oktober; Weihnachtsferien 21. Dezember 1920 bis 8. Januar 1930; Oſterſchulſchluß O. April 1930.
Eine Zuſammenſtellung der Berechtigungen, welche der Beſuch der Realſchule vermittelt, wurde im Jahresbericht für 1928/20 abgedruckt; Sonderabzüge kann der Direktor der Realſchule auf Wunſch noch abgeben.
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