Ministerialerlass vom 8. März 1912(Verf. Kal. Pr. Sch.-Koll. vom 8. Mai) warnt eindringlich vor dem Besuche von Kinematographen-Theatern darch die Jugend und macht den Eltern zur Pflicht, die Schüler vor den damit verbundenen Gefahren zu warnen. Nur Veranstaltungen, die ausschliesslich der Belehrung oder einer den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unterhaltung dienen, dürfen von Schülern besucht werden.
Desgl. vom 21. September 1912(Verf. Kgl. Pr. Sch.-Koll. vom 31. Oktober) wendet sich gegen das Ueberhandnehmen der Schundliteratur für die Jugend. Der Erlass ist unten im Wortlaut mitgeteilt.
Verfügung Kgl. Provinzialschulkollegiums vom 30. Januar 1913 bestätigt die Wahl des Lehrers Hermann Behnken in Cuxhaven zum Elementarlehrer an der Realschule vom 1. April 1913 ab.
Desgl. vom 16. Februar 1913 beauftragt den Direktor mit der Abhaltung der Oster- schlussprüfung. Der Minister der geistlichen und Unterrichts- Angelegenbeiten. U. II No. 2084 ¹
Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, dass durch die Abenteuer-, Gauner- und Schmutz- geschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, dass sich die jugendlichen keser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreissen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Uebel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schüſern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht aus- reichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewusstsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschliesslich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern hässlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, dass dem Uebel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwicklung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unte rrichten. Das in dem Weidmann'schen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. T. Jobannesson »Was sollen unsere Jungen lesen?« wird den Sehülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können.
Dieser Erlass ist in den Jahresberichten der höheren Lehranstalten zum Abdruck zu bringen. Auch bei anderen sich bietenden Gelegenheiten empfiehlt es sich, die Oeſtentlichkeit auf den
Berlin W 8, den 21. September 1912.


