Jahrgang 
1912
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17 Die Aufnahme in die Sexta erfolgt nicht vor vollendetem neunten Lebensjahr. Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lareinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, ein leichteres Diktat ohne grobe orthographische Fehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, mindestens im Zahlenraum von 1 1000; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des A. und N. Testaments.

Bei Auswahl der Wohnungen für auswärtige Schüler ist zuvor der Rat des Direktors einzuholen. Auch bedarf jeder Wohnungswechsel seiner Genehmigung.

Das Schulgeld beträgt in VI n. V 90, in IV und III 110, in II u. I. 130 Mark jährlich, für auswärtige Schüler bezw. 120, 140 und 160 Mark.

Um ein Zurückbleiben der Schüler nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Eltern oder deren Stellvertreter ersucht, sich in möglichster Fühlung mit der Schule zu halten. Sowohl die Lehrer als auch der Direktor der Anstalt sind gern bereit, mündlich oder schrift- lich über die Fortschritte und die Führung der Schüler Auskunft zu geben. Für den Ver- kehr mit den Eltern werden die Lehrer besondere Sprechstunden ansetzen. Ueber Zeit und Ort derselben erfolgt nähere Mitteilung bei Beginn jedes neuen Schulhalbjahres. Ferner ist es wünschenswert, dass die Eltern auf die genaue Befolgung der Schulgesetze durch die Schüler halten. Aus der Schulordnung der Realschule wird folgendes hervorgehoben: Ver- boten ist den Schülern das Herumtreiben auf den Strassen im Sommer nach 8 Uhr abends, im Winter nach Dunkelwerden, der Besuch von öffentlichen oder geschlossenen Tanzvergnügen, ferner der Besuch von Theatervorstellungen oder Abendkonzerten ohne vorher eingeholte Er- laubnis des Direktors und des Klassenlehrers. Streng untersagt endlich ist der Besuch hiesiger Wirtshäuser oder solcher der Umgebung, ausser in Begleitung erwachsener Familien- angehöriger, das Rauchen und das Kartenspielen.

Dringend angeraten wird den Eltern der Schüler, die ihnen etwa durch den Direktor zugehenden Mitteilungen des Schularztes sorgfältig zu beobachten. Nicht selten werden auch die Schulleistungen beeinträchtigt durch gesundheitliche Hemmungen, die sich bei rechtzeitigem Eingreifen leicht beheben liessen.

In allen Schulangetegenheiten ist der Direktor an Wochentagen im Sommer von 11 bis 12 Uhr, im Winter von 12 bis 1 Uhr auf dem Rektorat(Neues Schulgebäude, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 5) zu sprechen.

Der Direktor der Realschule: Dr. Reichardt.