dem Reifezeugniss einer Oberrealschule) zum Eintritt in das medizinische Studium erforderlich ist, ilt als ausreichend: eine schriftliche Uebersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche und der achweis der Kenntnisse der lateinischen Elementargrammatik im Anschluss an die mundliche Uebersetzung eines leichteren Schriftstellers, 2z. B. Caesars. Die Prufungsgebühren betragen 10 Mk.
und sind vor Eintritt in die Prufung zu zahlen.
Desgleichen vom 4. Mai 1909(Verf. K. P. Sch. Koll. vom 11. Mai) ordnet an, dass der 400 Jahr-Feier des Geburtstages Calvins am 10. Juli ds. Js. im Unterricht gedacht werden soll.
Desgleichen vom 31. Juli 1909(Verf. K. P. Sch. Koll. vom 7. August) verordnet dasselbe für die 150 Jahr-Feier von Friedrich Schillers Geburtstag am 10. November 1909.
Verfügung Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 6. September 1909 beauftragt den Direktor mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Königlichen Kommissars bei der Herbst-Schlussprüfung.
Desgleichen vom 18. September 1909 genehmigt die Ansetzung des Vormittags- Unterrichts an der Realschule im Sommerhalbjahr 1910 auf die Zeit von 8—1 Uhr.
Ministerialerlass vom 2. Dezember 1909(Verf. K. P. Sch. Koll. vom 27. De- zember) bringt einen Erlass des Herrn Kriegsministers vom 21. Oktober 1909 zur Kenntnis, wonach die militärischen Kommandobehörden und Truppenteile den Sinn für das Militärische und die Freude am Soldatentum in der Jugend durch Erleichterung der Teilnahme von Schülern als Zuschauer bei Paraden, Uebungen und Manövern tunlichst erhalten und fördern sollen. Die Schulleiter werden angewiesen, in geeigneten Fällen entsprechende Anträge an die zuständigen militärischen Behörden zu richten.
Verfügung Kgl Provinzial-Schulkollegiums vom 19. Januar 1910 überweist 1 Exemplar von Bohrdt,„Deutsche Schiffahrt“ mit dem Auftrage, es als Geschenk des Kaisers aus Anlass der Geburtstagsfeier Seiner Majestät einem besonders guten Schüler der oberen oder mittleren Klassen auszuhändigen.
Verfügung Kgl Provinzial-Schulkollegiums vom 1. März 1 910 beauftragt den Direktor mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Königlichen Kommissars bei der Oster-Schlussprüfung.
Bemerkung: Der im vorigen Jahresbericht zur Kenntnis der Eltern gebrachte Erlass des Herrn Oberpräsidenten vom 24. Juni 1908 betr. die Gesuche um Erteilung der Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst hat eine Abänderung dahin erfahren. dass die Führungsvermerke in Schulzeugnissen von militärberechtigten Anstalten künftig das besondere Führungszeugniss des Direktors nicht mehr entbehrlich machen. Dagegen kann dieses auch nach dem Abgange des Schülers von der Anstalt jederzeit nachträglich aus- gestellt werden.— Ein Sonder-Abdruck des Erlasses wird jedem Schüler, der die Real- schule nach bestandener Schlussprüfung verlässt, von dem Direktor ausgehändigt.
II. Chronik der Schule.
Aus dem Lehrerkollegium der Anstalt schied auf seinen Wunsch mit dem Schlusse des Sommerhalbjahres der Elementarlehrer an der Realschule, Herr Max Brettschneider. Seine bisherigen Kollegen und Schüler wünschen ihm gern, dass es ihm vergönnt sein möge, in seiner Vaterstadt Berlin oder deren Umgebung einen Wirkungskreis zu finden, der ihn dauernd befriedigt. Die Entlassung des Genannten geschah in der Voraussetzung, dass es gelingen werde, schon mit Beginn des Winterhalbjahres einen Ersatz für denselben zu finden. Leider stiess die Anstellung des ursprünglich für die erledigte Stellung in Aussicht genommenen Bewerbers auf unerwartete Schwierigkeiten, und es wurde daher für das Winter- halbjahr eine Vertretung des fehlenden Lehrers durch die übrigen Mitglieder des Kollegiums erforderlich; doch besteht begründete Aussicht, dass die vakante Stelle mit Beginn des neuen Schuljahres wieder besetzt werden wird. Der Gesundheitszustand von Lehrern und Schülern machte längere Unterbrechungen des Unterrichts nicht notwendig.


