6 Klassen hielt sich die Zahl der Teilnehmer zwischen 7 und 16. Die Rückfahrt wurde in der Regel nicht von Fritzlar selbst, sondern von Ungedanken oder Mandern aus angetreten und die freie Zeit nach dem Baden zur Besichtigung der Bau- und Kunstdenkmäler Fritzlars, der Warten in seiner Umgebung und des Büraberges benutzt.
Ausserdem konnten sämtliche Schüler der Anstalt das Brausebad im Schulgebäude im Sommer wie im Winter wöchentlich einmal benutzen.
Zum Eislauf bot der städtische Eisteich in der Sonderau(bei dem milden Wetter des letzten Winters allerdings nur selten) Gelegenheit; zum Rodeln u. a. die städtische Rodelbahn auf dem Wege nach Reinhardshausen.
Befreiungen von einzelnen Unterrichtsfächern oder Lehrstunden traten in folgenden Fällen ein:
Vom evangelischen Religionsunterricht befreit waren im Sommer keine, im Winter 2 Schüler(Konfirmanden).
Vom Zeichnen war ein Schüler auf ärztliche Anordnung ganz befreit, dazu im Winter 9 Sehüler von je 1 Stunde. Am Linearzeichnen beteiligten sich im Sommer 60 von 83, im Winter 57 von 76 Schülern.
Vom Turnunterricht waren befreit(von insgesamt im Sommer 168, im Winter 161 Schülern):
vom Turnunterricht überhaupt teilweise
—
Auf Grund ärztl. Zeugnisses. im Sommer 19, im Winter 24 ſPim Sommer 7, im Winter 7 Aus anderen Gründen*)..„ 2—,„„—„„ 8,„„„34
zusammen ſim Sommer 19, im Winter 24[im Sommer 15, im Winter 41
also von der Gesamtzahl der
Schilel.....„„ 11,30 ⁄%„„ 14,20%„„ 8,9%,„„ 25:4%
*) Im Sommer 8 Schüler aus benachbarten Ortschaften, im Winter 20 Konfirmanden und 14 auswärtige Schüͤler— je 1 Std. wöchentlich.
Vom Chorsingen befreit waren im Sommerhalbjahr 11, im Winterhalbjahr 13 Schüler ganz, ausserdem im Sommer 13, im Winter 19 auswärtige Schüler je eine Stunde wöchentlich.
An den Schreibstunden für schlecht schreibende Schüler der III und II nahmen im Sommer 18, im Winter 17 Schüler teil.
D. Ein gedrucktes Verzeichnis der an der Realschule benutzten Lehrbücher
wird den Eltern der neueintretenden Schüler alljährlich von dem Direktor ausgehändigt. Ebenso erhalten es die Schüler vor dem Eintritt in die nächst höhere Klasse.
II. Verfügungen.
Ministerial-Erlass vom 17. März 1909(Verf. K. P. Sch. K. vom 27. März) ordnet das Prüfungsverfahren zum Nachweis von Lateinkenntnissen durch Schüler einer Realschule(Oberrealschule).
Wer die für die Zulassung zu einem bestimmten Berufe erforderlichen Lateinkenntnisse nachweisen will, hat sich unter Vorlegung seines Schulabgangszeugnisses bei dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium des Bezirks zu melden. Dieses überweist ihn zur Prufung an eine Latein treibende Vollanstalt seines Amtsbezirkes. Die Prüufung besteht aus einem schriftlichen und einem mundlichen Teil. Zur Erlangung der Versetzungsreife für Obersekunda, welche(neben


