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Die Berechtigungen, die durch den Besuch der Realschule erworben werden, sind im Anhang der Schulordnung enthalten, die jedem Schüler beim Lintritt eingehändigt wird. Die Realschule gewährt ihren Zöglingen eine zweckmässige Vorbi’dung für fast alle wissanschaftlichen und praktischen Berufsarten. besonders für die letzten. Ebenso ist sie als Vorbereitungsaustalt für den Eintritt in ein Schullehrerseminar empfehlenswert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schüler die Austalt auch wirklich bis 2ur Schlussprüfung kesuchen, da sie nur in diesem Falle eine abgeschlossene Bildung erlangen. Lin Abbrechen des Besuchs vor Erreichung dieses Zieles ist unter allen Umständen zu verwerfen.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt nicht vor vollendetem neunten Lebensjahr. Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, ein leichteres Diktat ohne grobe orthographische Fehler in deutscher und lateinischer Schrift nach uschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, mindestens im Zahlenraum von 1— 1000; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des A. und N. Testaments.
Bei Aus wahl der Wohnungen für auswärtige Schüler ist zuvor der Rat des Direktors einzuholen. Auch bedarf jeder Wohnungswechsel seiner Ge- nehmigung.
Da der Unterricht künftig im Sommer- wie im Winterhalbjahr in allen Klassen um 8 Uhr beginnen wird, können Schüler aus den Orten an oder in der Nähe der Eisenbahnstrecken täglich zur Schule und zurück fahren. Nach einer Mitteilung der Königlichen Eisenbahndirektion Cassel werden die betr. Morgenzüge im Sommer 1909 von Buhlen her 740 und von Wabern her 7⁵⁰0 in Wildungen eintreffen.
Das Schulgeld beträgt in VI—IV 80 Mark; in III— I 120 Mark jährlich. Für aus- wärtige Schüler tritt eine Erhöhung um 25 Prozent ein.
Um ein Zurückbleiben der Schüler nach Möglichkeit zu vermeiden. werden die Eltern oder deren Stellvertreter ersucht, sich in möglichster Fühlung mit der Schule zu halten. Sowohl die Lehrer als auch der Direktor der Anstalt sind gern bereit, mündlich oder schriftlich über die Fortschritte und die Führung der Schüler Auskunft zu geben. Für den Verkehr mit den Eltern werden die Lehrer besondere Sprechstunden ansetzen. Ueber Zeit und Ort derselben erfolgt nähere Mitteilung bei Beginn jedes neuen Schulhalbjahres. Ferner ist es wünschenswert, dass die Eltern auf die genaue Befolgung der Schulgesetze durch die Schüler halten. Aus der Schulordnung der Realschule wird folgendes hervorgehoben: Verboten ist den Schülern das Herumtreiben auf den Strassen im Sommer nach 8 Uhr abends, im Winter nach Dunkelwerden, der Besuch von öffentlichen oder geschlossenen Tanzvergnügen, ferner der Besuch von Theater- vorstellungen oder Abendkonzerten ohne vorher eingeholte Erlaubnis des Direktors und des Klassen- lehrers. Streng untersagt endlich ist der Besuch hiesiger Wirtshäuser oder solcher der Umgebung, ausser in Begleitung erwachsener Familienangehöriger, das Rauchen und das Kartenspielen.
Die Eltern werden ersucht. die Konfirmation der Schüler möglichst in Tertia oder Sekunda vornehmen zu lassen, da nur in diesen Klassen bei Aufstellung des Stundenplanes die Konfirmanden- stunden berücksichtigt werden können.


