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Das Schulgeld beträgt in VI—IV 80 Mark; in III-I 120 Mark jährlich. Für aus- wärtige Schüler tritt eine Erhöhung um 25 Prozent ein.
Um ein Zurückbleiben der Schüler nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Eltern oder deren Stellvertreter ersucht, sich in möõglichster Fühlung mit der Schule zu halten. Sowohl die Lehrer als auch der Direktor der Anstalt sind gern bereit. mündlich oder schriftlich über die Fortschritte und die Führung der Schüler Auskunft zu geben. Für den Verkehr mit den Eltern werden die Lehrer besondere Sprechstunden ansetzen. Ueber Zeit und Ort derselben erfolgt nähere Mitteilung bei Beginn jedes neuen Schulhalbjahres. Ferner ist es wünschenswert, dass die Eltern auf die genaue Befolgung der Schulgesetze durch die Schüler halten. Aus der Schulordnung der Realschule wird folgendes hervorgehoben: Verboten ist den Schülern das Herumtreiben auf den Strassen im Sommer nach 8 Uhr abends, im Winter nach Dunkelwerden, der Besuch von öffentlichen oder geschlossenen Tanzvergnügen, ferner der Besuch von Theater- vorstellungen oder Abendkonzerten ohne vorher eingeholte Erlaubnis des Direktors und des Klassenlehrers. Streng untersagt endlich ist der Besuch hiesiger Wirtshäuser oder solcher der Umgebung, ausser in Begleitung erwachsener Fawilienangehöriger, das Rauchen und das Karten- spielen
Die Eltern werden ersucht, die Konfirmation der Schüler nur in Tertia oder Sekunda vornehmen zu lassen. da nur in diesen Klassen bei Aufstellung des Stundenplanes die Konfirmanden- stunden berücksichtigt werden können.
In allen Schulangelegenheiten ist der Direktor an Wochentagen im Sommer von 11 12 Uhr, im Winter von 12—1 VUhr auf dem Rektorat(Neues Schulgebäude, ebener Erde, Zimmer No. 5) zu sprechen.
Der Direktor der Realschule: 2, Dr. Reichardt.


