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VI. Mitteilungen an die Eltern.
Samstag, den 23. März. 10 Uhr vormittags, findet in der Aula die gemeinsame
Sehlussfeiezr
statt, zu der die Angehörigen der Scnüler hierdurch freundlichst eingeladen werden.
Abmeldungen von Schülern sind. um Weiterungen zu vermeiden, möglichst vor Schluss des Quartals, spätestens aber in der Woche vor Ostern, beim Unterzeichneten mündlich oder schriftlich von den Eltern anzubringen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 8. April, früh 8 Uhr mit der Prüfung der angemeldeten Schüler im Neuen Schulgebäude. Der UÜnterricht beginnt am Dienstag den 9. April, früh 7 bez. 8 Uhr.
Die Ferien des neuen Schuljahres fallen wie folgt: Pfingstferien: Schulschluss 17. Mai. Wiederbeginn des Unterrichts 23. Mai. Sommerferien: Schulschluss 12. Juli, Wiederbeginn des Unterrichts 13. August. Herbstferien: Schulschluss 5. Ostober, Wiederbeginn des Unterichts 22. Oktober. Weihnachtsferien: Schulschluss 23. Dezember 1907, Wiederbeginn des Unterrichts 7. Jan. 1908.
Schluss des Schuljahres: 11. April 1908.
Die Berechtigungen, die durch den Besuch der Realschule erworben werden, sind im Anhang der Schulordnung enthalten, die jedem Schüler beim Eintritt eingehändigt wird. Die Realschule gewährt ihren Zöglingen eine zweckmässige Vorbildung für fast alle wissenschaftlichen und praktischen Berufsarten, besonders für die letzten. Ebenso ist sie als Vorbereitungsanstalt für den Eintritt in ein Schullehrerseminar empfehlenswert. Voraussetaung ist allerdings, dass die Schüler die Anstalt auch wirklich bis zur Schlussprüfung besuchen, da sie nur in diesem Falle eine abgeschlossene Bildung erlangen. Ein Abbrechen des Besuchs vor Erreichung dieses Zieles ist anter allen Umständen zu verwerfen.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt nicht vor vollendetem neunten Lebensjahr. Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenutnisse und Fertigkeiten sind: Gelänfigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift: Fertigkeit, em leichteres Diktat ohne grobe orthographische Fehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, mindestens im Zahlenraum von 1— 1000; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des A. und N. Testaments.
Bei Auswahl der Wohnungen für auswaärtige Schüler ist zuvor der Rat des Direktors einzuholen. Auch bedarf jeder Wohnungswechsel seiner Ge-
nehmigung.


