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reinliche Handschrift; Fertigkeit, ein leichteres Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, mindestens im Zahlenraum von 1 bis 1000; einige Bekanntschaft mit den Geschichten
des A. und N. Testaments.
Bei Auswahl der Wohnungen für auswärtige Schüler ist zuvor der Rat des Unterzeichneten einzuholen. Auch bedarf jeder W ohnungsw echsel seiner Genehmigung.
Das Schulgeld beträgt in VI—IV 80 Mark; in III—I 120 Mark jährlich. Für auswärtige Schüler tritt eine Erhöhung um 25 prozent ein.
In allen Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an Wochentagen im Sommer von 11— 12 Uhr, im Winter von 12—1 Uhr auf dem Rektorat(Neues Schulgebäude, ebener Erde 4
Zimmer No. 5) zu sprechen.
Der Direktor der Realschule. Dr. Koch.


