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Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Vermächtnisse und Stiftungen sind nicht vorhanden.
Ein Schulgelderlass ist nicht in Anspruch genommen worden.
VII. Mitteilungen an die Eltern.
Samstag, den 22. März 10 Uhr findet in der Aula die gemeinsame
Schlussfeier
statt, zu der die Angehörigen der Schüler hierdurch freundlichst eingeladen werden.
Die Berechtigungen, die durch den Besuch der Realschule erworben werden, sind im vorigen. Jahresbericht enthalten. Die Realschule gewährt ihren Zöglingen eine zweck- mässige Vorbildung für fast alle Berufsarten, besonders für die praktisc hen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schüler die Anstalt auch wirklich bis zur Schlussprüfung besuchen, da sie nur in diesem Falle eine abgeschlossene Bildung erlangen. Ein Abbrechen des Besuchs vor Erreichung dieses Ziels ist unter allen Umständen zu verwerfen.
Um ein Zurückbleiben der Schüler nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Eltern oder deren Stellvertreter ersucht, sich in möglichster Fühlung mit der Schule zu halten. So- wohl die Lehrer als auch der Direktor der Anstalt sind gern bereit, mündlich oder schriftlich über die Fortschritte und die Führung der Schüler Auskunft zu geben. Insbesondere ist es wünschenswert, dass die Eltern auf die genaue Befolgung der Schulgesetze durch die Schüler halten. Verboten ist den Schülern das Herumtreiben auf den Strassen im Sommer nach 8 Uhr abends, im Winter nach Dunkelwerden, der Besuch von öffentlichen oder geschlossenen Tanz- vergnügen, ferner der Besuch von Theatervorstellungen oder Abendkonzerten ohne vorher eingeholte Erlaubnis des Direktors und des Klassenlehrers. Streng untersagt endlich ist der Besuch hiesiger Wirtshäuser oder solcher der Umgebung, ausser in Begleitung erwachsener Familienangehöriger, das Rauchen und das Kartenspielen.
Abmeldungen von Schülern sind, um Weiterungen zu vermeiden, mindestens
4 Wochen vor Schluss des Quartals beim Unterzeichneten mündlich oder schriftlich von den Eltern anzubringen.
Das neue Sc huljahr beginnt Montag, den 7. April, früh 8 ½ Uhr mit der Prüfung der angemeldeten Schüler im Neuen Sc hulgebäude.
Die Aufnahme in die Sexta er folgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebens-
jahr. Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertig- keiten sind:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und


