Jahrgang 
1912
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Lt. Minist.-Verfügung vom 23. Dezember 1911 wurde dem Oberlehrer Dr. Strecker ein Urlaub vom 8. bis zum 11. Jjanuar 1912 bewilligt.

Der Geburtstag des deutschen Kaisers wurde in den einzelnen Klassen durch Ansprachen seitens der Klassenführer in entsprechender Weise gefeiert.

Anfangs Februar wurde Herr Pfarrer z. Nieden nach fHlutzdorf, Dekanat Lauterbach, ver- setzt. Seine Stunden übernahm Herr Pfarrer Wissig.

Der hiesige Vortragsverein hatte die Liebenswürdigkeit, den Schülern der oberen Klassen Freibillette zu 2 Vorträgen des Herrn Prof. Helmke aus Friedberg überTrier, eine römische Kaiserstadt(am 6. und 8. Februar) zu gewähren. Wir sprechen auch hier dem Vortragsverein geziemenden Dank für diese Vergünstigung an unsere Schüler aus.

Die schriftlichen Arbeiten der fakultativen Abschlußprüfung begannen am 5. Februar; die mündliche Prüfung fand am 22. Februar 1912 statt. An der Prüfung beteiligten sich 10 Schüler und 2 Schülerinnen der Klasse IÜb, die sämtlich bestanden.

Im Monat Februar wurden einigemal die Nachmittagsstunden zum Schlittschuhlaufen freigegeben und die Turnstunden, solange Gelegenheit dazu vorhanden war, unter Aufsicht der Turnlehrer zum Eislauf benutzt.

Der Gesundheitszustand der Lehrer und Schüler war im verflossenen Schuljahr durchaus günstig. Es fehlten nur wenige Kinder und diese nur auf kurze Zeit; meistens wurden die Schüler durch leichte Erkältungen(Schnupfen, Husten, Halsentzündung und Influenza) vom Schulbesuch ferngehalten. Erkrankungen an Scharlach sind nur vereinzelt vorgekommen.

Im Verlag von J. A. Brockhaus, Leipzig, ist ein neues Wörterbuch der französischen und deutschen Sprache von Prof. E. Pfohl erschienen, das in einem dauerhaften Leinenband gebunden 7 Mk. kostet. Auf Wunsch der Verlagsbuchhandlung weisen wir auch hier auf dieses vor- zügliche Wörterbuch hin, das allen Interessenten zum Schul- und Handgebrauch wärmstens empfohlen werden kann.

Die Bücherausgaben aus den Klassenbibliotheken finden allwöchentlich durch den Klassen- führer statt. Unsere Schülerbibliothek hat auch im letzten Jahre eine wesentliche Bereicherung erfahren. Die Auswahl der Bücher kann den Schülern so freigelassen werden, daß sie die Bibliothek mit Lust benutzen. Die gemeinsame Lektüre der entliehenen Bücher im Familienkreise ist durchaus gestattet; sie sei sogar als ein Mittel, das Band zwischen Schule und Haus fester zu knüpfen, hiermit ganz besonders empfohlen. Wir raten auch den Eltern, sich mit ihren Kindern häufig über ihre Lektüre zu unterhalten und sich von ihnen vorlesen zu lassen. Ein solches Hand in Handgehen der Eltern mit der Schule wird es uns auch möglich machen, im Kampfe gegen die Schundliteratur, die in verderblichster Weise die unschuldige und so empfäng- liche Kinderseele zum unermeßlichen Schaden des Volkes vergiftet und den Erfolg der sorg- fältigsten Erziehung in Gefahr bringt, segensreich zu wirken. Wir wollen vor allem dafür sorgen, daß das Kind nur Gutes liest und bestrebt ist, dasselbe Buch recht oft wiederzulesen. Und da es wichtig ist, daß das Kind nicht nur aufs Bücherleihen angewiesen ist, sondern nach und nach eine eigene Bibliothek erwirbt, was bei den zahlreichen heute vorhandenen Sammlungen guter billiger Bücher in jeder Familie möglich ist, so haben wir auch diesmal in gewohnter Weise vor Weihnachten den Kindern und Eltern Verzeichnisse guter Schriften zur Anschaffung guter Bücher empfohlen. Möge diese wirklich gute, auch vom pädagogischen Standpunkt voll- kommen einwandfreie Lektüre gute Samenkörner in das Gemüt unserer Jugend einpflanzen, auf daß ein starkes, charakterfestes und hilfreiches Geschlecht, gefestigt gegen alle Gefahren des modernen Lebens, zur Ehre unseres Volkes heranwachse.

Wir bringen nun noch einige Verfügungen unserer vorgesetzten Behörde, die von allge- meinem Interesse sind, zur Kenntnis der Eltern unserer Schüler. In dem Amtsblatt Nr. 5 vom 21. April 1911 betreffend: Die Befreiung von der Fortbildungsschulpflicht, wird bestimmt:

Schüler der Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und höheren Bürgerschulen, welche nach Ablauf des 8. Schuljahres austreten, sind von der Fortbildungsschul- pflicht nur dann entbunden, wenn sie mindestens ein Jahr lang der Obertertia angehört haben, und nach dem Urteil des Lehrerrates in den wichtigsten Haupt- und Nebenfächern erfolgreich mitgearbeitet haben.

In dem Amtsblatt Nr. 6 vom 24. April 1911 betreffend: die Versetzung der Schüler und Schülerinnen heißt es: