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jedes weitere Kind nur die Hälfte des vollen Schulgeldbetrags zu entrichten. Talentvollen, braven und fleissigen Schülern kann das Kuratorium, wenn der Nachweis der Bedürftigkeit erbracht wird, eine halbe Freistelle gewähren. Diesbezügliche Anträge sind am Anfang des Schuljahres bei dem Unterzeichneten zu stellen und bei fortdauerndem Bedarf jährlich zu wiederholen. Solche Freistellen werden aber in der Regel nur für Knaben(nicht auch für Mädchen) am Orte bewilligt und zwar nach einjährigem Besuch der Anstalt.— Das Schulgeld wird auf der Stadtkasse Babenhausen in vierteljährlichen Zielen erhoben.
5. Besuchszeiten. Die Lehrer der Anstalt sind zur Auskunft über die Fort— schritte eines Schülers oder einer Schülerin den Eltern und Angehörigen gegenüber stets gern bereit. Da derlei Besprechungen nur ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden können, so bitten wir um vorherige Vereinbarung über die Zeit des Besuches. Der Unterzeichnete ist in der Regel mittags 12 Uhr zu sprechen.
8. Bekanntmachung.
Die Aufnahme neuer Schüler erfolgt am Montag, den 27. April d. J., vormittags 9 Uhr.
Anmeldungen werden am besten vor diesem Termin erledigt. Bei der Anmeldung sind der Geburts- und lmpfschein und das Entlassungszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.
Der Unterricht beginnt am Dienstag den 28. April, vormittags 7 ½ Uhr.
Babenhausen, im März 1008.
Die Leitung der Hôöheren Bürgerschule Schaffnit, Grossh. Oberlehrer und Rektor.


