Jahrgang 
1902
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Alle rechtzeitig eintretenden Schüler haben im Alter von 14 Jahren unſere Anſtalt abſolviert und können ſich deshalb in demſelben Alter wie die Volksſchüler jedem bürgerlichen Berufe zuwenden. Mädchen, die ſich dem Lehrerinnenberuf oder einem kaufmänniſchen Berufs⸗ zweig widmen wollen, können ſich in unſerer Schule die geeignete Vorbildung verſchaffen.

Das Schulgeld beträgt für jede Klaſſe jährlich 54 M., für Lateinſchüler 64 M.

Das zweite Schulkind aus derſelben Familie hat nur S, und jedes weitere Kind die Hälfte des vollen Schulgeldbetrags zu bezahlen.

Einer beſchränkten Anzahl bedürftiger Schüler, die brav und fleißig ſind, kann auf Antrag des Leiters der Anſtalt das Schulgeld zur Hälfte erlaſſen werden. Bei fortdauerndem Bedarf iſt ein diesbezügliches Geſuch in den erſten Tagen jedes neuen Schuljahres zu wiederholen.

Anmeldungen zum Eintritt in die höhere Bürgerſchule werden baldigſt und ſpäte⸗ ſtens bis

Montag, den 7. April, vormittags,

erbeten. Der amtliche Geburtsſchein, ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither beſuchten Schule und der Impfſchein ſind gleichzeitig vorzulegen. Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Dienſtag, den 8. April, vormittags 8 Uhr.

Höhere Bürgerſchule Babenhauſen.

F. Bock, Rektor.