Jahrgang 
1902
Einzelbild herunterladen

14

Durch Vertrag mit dem hieſigen Turnverein wird unſerer Anſtalt vom 1. April d. J. ab die Berechtigung zur Abhaltung der Turnſtunden in der Turnhalle des Vereins unter Be nutzung der dort befindlichen Turngeräte eingeräumt.

Im Juli 1901 fand in der Gemeindevertretung eine Neuwahl der Kuratoriumsmit⸗ glieder ſtatt. Folgende Herren bilden nunmehr das Kuratorium: Herr Bürgermeiſter Rühl, Herr Poſtverwalter Sior, Herr Maurermeiſter Rock, Herr Gaſtwirt Kraft und der Unterzeich⸗ nete als Vorſitzender des Kuratoriums.

Gemäß Artikel 10 der Ausführungsbeſtimmungen des Geſetzes vom 11. Mai 1901 über die höheren Bürgerſchulen wurde von dem Kuratorium eine Schulſatzung an Großh. Miniſterium, Abtei⸗ lung für Schulangelegenheiten, eingereicht u. von dieſem genehmigt. Ebenſo fand der Voranſchlag, worin eine Stelle für einen zweiten akademiſch gebildeten Lehrer vorgeſehen iſt, mit einer kleinen Abänderung die Billigung der Behörde.

W. Bekanntmachung und mitteilungen.

In der ſtädtiſchen höheren Bürgerſchule zu Babenhauſen werden Knaben und Mädchen vom 9. Lebensjahr an unterrichtet. Sie können nach dreijährigem Beſuch der Volksſchule bei befriedigendem Schulzeugnis in die unterſte Klaſſe(Sexta) eintreten. Schüler, die Latein lernen wollen, müſſen lateiniſch ſchreiben und leſen können. Zum Eintritt in eine höhere Klaſſe iſt die ſichere Kenntnis des Penſums der vorhergehenden Klaſſe durch eine Prüfung nach⸗ zuweiſen.(Eine diesbezügliche öffentliche Bekanntmachung von ſeiten der Schule iſt rechtzeitig erfolgt). Es liegt im Intereſſe der Kinder, daß ſie nach Beendigung des dritten Schuljahres und nicht 1 oder 2 Jahre ſpäter in die Anſtalt eintreten.

Die Lehrziele unſerer Anſtalt ſtimmen derartig mit denen der entſprechenden Klaſſen anderer höherer Lehranſtalten überein, daß unſere Schüler nach erfolgreichem Beſuch der ober⸗ ſten Klaſſe in die nächſthöhere Klaſſe(Unter⸗Sekunda) eines Realgymnaſiums oder einer Real⸗ ſchule bezw. Ober⸗Realſchule aufgenommen werden, ſo daß ſie nach einem weiteren Schuljahr die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt erlangen können.

Zur Ermöglichung des Uebertritts in ein Realgymnaſium wird ein wahlfreier Latein⸗ unterricht erteilt.

Die Mädchen nehmen an allen Unterrichtsgegenſtänden teil; ſie können jedoch auf Wunſch der Eltern von dem Unterricht in der Algebra und Geometrie(mit Ausnahme des geometriſchen Anſchauungsunterrichts befreit werden). Außerdem iſt ein beſonderer Unterricht für weibliche Handarbeiten, und, im Sommer, für das Turnen der Mädchen eingerichtet.

Wer von unſeren Schülern die oberſte Klaſſe ein Jahr lang beſucht hat und weiter⸗ hin in keine andere höhere Lehranſtalt übertritt, wird von der Verpflichtung zum Beſuche der Fortbildungsſchule befreit.

Schüler, deren Abgangszeugnis aus unſerer oberſten Klaſſe die Durchſchittsnotegut aufweiſt, werden zum Vorbereitungsdienſt für die Stelle eines Gerichtsſchreibers zugelaſſen.

Der erfolgreiche Beſuch der oberſten Klaſſe berechtigt ferner zum Eintritt in den Poſtdienſt.