— 11—
ſchauungsunterrichtes) befreit werden. Außerdem iſt ein beſonderer Unterricht für weibliche Handarbeiten und, im Sommer, für das Turnen der Mädchen eingerichtet.
Wer von unſeren Schülern die oberſte Klaſſe mit Erfolg beſucht hat und weiterhin in keine höhere Lehranſtalt übertritt, wird von der Verpflichtung zum Beſuche der Fortbildungsſchule befreit.
Schüler, deren Abgangszeugnis aus unſerer oberſten Klaſſe die Durchſchnittsnote„gut“ auf⸗ weiſt, werden zum Vorbereitungsdienſt für die Stelle eines Gerichtsſchreibers zugelaſſen.
Das Schulgeld beträgt für jede Klaſſe jährlich 50 Mark, für Lateinſchüler 60 Mark.
Das zweite Schulkind aus derſelben Familie hat nur ⁄, und jedes weitere Kind die Hälfte des vollen Schulgeldbetrags zu bezahlen.
Einer beſchränkten Zahl bedürftiger Schüler, die brav und fleißig ſind, kann auf Antrag des Leiters der Anſtalt das Schulgeld zur Hälfte erlaſſen werden. Bei fortdauerndem Bedarf iſt ein diesbezügliches Geſuch in den erſten Tagen jedes neuen Schuljahres zu wiederholen.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden von dem Unterzeichueten von jetzt ab bis zum Beginn des neuen Schuljahres, insbeſondere am
Samſtag, den 13. April, vormittags von 9—12 Uhr,
im Schulgebäude entgegengenommen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler und Schülerinnen findet
Montag, den 15. April, vormittags 9 Uhr,
In die unterſte Klaſſe werden Schüler und Schülerinnen aufgenommen, welche nach 3jährigem Beſuch der Volksſchule ziemliche Sicherheit haben: a) im Leſen und Schreiben der deutſchen Schrift, b) in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter, c) in der Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen, d) in der Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Hauptzeiten. Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt
Dienſtag, den 16. April, vormittags 8 Uhr.
ſtatt.
V. Einladung zur öffentlichen Schlußfeier. Die übliche öffentliche Schlußfeier findet am
Dienſtag, den 26. März, nachmittags 3 Uhr, in den Schulräumen ſtatt. Die Eltern und Angehörigen unſerer Schüler und die Freunde unſerer Anſtalt werden hierdurch zu dieſer Feier höfl. eingeladen. Babenhauſen, im März 1901.
Höhere Bürgerſchule Babenhauſen.
F. Bock, Großh. Rektor.


