— 10—
III. Zur Geſchichte der Anſtalt.
Die ſtädtiſche höhere Bürgerſchule zu Babenhauſen beſteht ſeit Oſtern 1900 aus 5 Klaſſen, welche den 5 unterſteu Klaſſen einer ſtaatlichen Realſchnle entſprechen. Im Laufe des Schuljahres wurden die Verhältniſſe an allen höheren Bürgerſchulen unſeres Landes durch einen von der Großh. Regierung vorgelegten und von der hohen Ständekammer genehmigten Geſetzentwurf endgültig und bis ins Einzelne geregelt. Hiernach hat die höhere Bürgerſchule die Aufgabe, ihren Schülern eine über die Ziele der Volksſchule hinausgehende Schulbildung zu gewähren und für den ſpäteren Ueber⸗ tritt in eine andere höhere Lehranſtalt vorzubereiten.
Das Schuljahr 1900/[1901 begann am 23. April 1900; an demſelben Tage fanden die Aufnahmeprüfuugen der neueintretenden Schüler und Schülerinnen ſtatt. Der Schulſchluß fällt auf den 27. März 1901.— Am 23. Juni wurde eine Gutenbergfeier veranſtaltet.— Im Auguſt beſuchte Herr Geheimer Oberſchulrat Nodnagel unſere Anſtalt und wohnte einen Vormittag hindurch dem Unterricht in verſchiedenen Klaſſen bei.
Zur Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Groß⸗ herzogin wurde ein Spaziergaug durch den Wald nach dem Ausſichtstempel auf der Weilandshöhe bei Kleeſtadt unternommen und dort eine der Bedentung des Tages entſprechende Feier angeſchloſſ en. Den Geburtstag Sr. Maj. des Kaiſers begingen wir durch einen Feſtakt in der Anſtalt.
Die üblichen Monatsſpaziergänge ſanden regelmäßig ſtatt. Ebenſo wurde, öfter durch Be⸗ nützung der Turnſtunden, reichliche Gelegenheit zum Baden und Schlittſchuhlaufen geboten.
Der Hitze wegen fiel au einigen Tagen der Unterricht teilweiſe aus.
Zur feierlichen Entlaſſung der Schüler unſerer oberſten Klaſſe wurde am 3. April 1900 wieder eine öffenlliche Schlußfeier veranſtaltet.
IV. Bekanntmachung und Mitteilungen.
In der ſtädtiſchen höheren Bürgerſchule zu Babenhauſen werden Kuaben und Mädchen vom 9. Lebensjahr an unterrichtet. Schüler, welche in einem ſpäteren Lebenzalter eintreten und in eine andere Klaſſe als in die untere aufgenommen zu werden wänſchen, müſſen den Nachweis ſicherer Keuntniſſe der vorhergehenden Klaſſe erbringen; es iſt jedoch im Jutereſſe der Einheitlichkeit des Unterrichts und auch im Intereſſe der Kinder ſelber, ratſam, daß Eltern ihre Kinder gleich mit dem 9. Lebensjahr in die unterſte Klaſſe eintreten laſſen.
Die Lehrziele unſerer Auſtalt ſtimmen derartig mit denen der entſprechenden Klaſſen anderer höherer Lehranſtalten überein, daß unſere Schüler nach erfolgreichem Beſuch der oberſten Klaſſe in die nächſthöhere Klaſſe(Unter⸗Sekunda) eines Realgymnaſiums oder einer Realſchule bezw. Ober⸗Realſchule aufgenommen werden, ſo daß dieſelben nach einem weiteren Jahr die Einjährig⸗Freiwilligen⸗Berech⸗ tigung erlangen.
Zur Ermöglichung des Uebertritts in ein Realgymnaſium wird ein wahlfreier Lateinunterricht erteilt.
Die Mädchen nehmen an allen Unterrichtsgegenſtänden teil; ſie können jedoch auf Wunſch der Eltern von dem Unterricht iu der Algebra und Geometrie(mit Ausnahme des geometriſchen An⸗


