I. Der Unterricht.
In der höheren Bürgerſchule zu Babenhauſen, welche die 4 unteren Klaſſen (VI., V., IV., III.) einer Realſchule umfaßt, werden Knaben und Mädchen in der Regel vom 10. bis zum 14. Lebensjahre unterrichtet.
Die Verteilung des Unterrichtsſtoffes, ſowie die Ziele in den einzelnen Unter⸗ richtsgegenſtänden, ſind mit Ausnahme von Phyſik und Geſchichte, bei denen zur Er⸗ reichung eines gewiſſen Abſchluſſes der vorgeſchriebene Lehrſtoff eine Erweiterung erfuhr, durch den amtlichen„Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogthums Heſſen“(Darm⸗ ſtadt 1885, Buchhandlung Großherzoglichen Staatsverlags) gegeben.
Um einzelnen Schülern ſpäter den Uebertritt in ein Realgymnaſium zu ermöglichen, wird ein fakultativer Lateinunterricht erteilt. Damit die Lateinſchüler nicht mit Unterichtsſtunden überlaſtet werden, werden ſie in den 3 unteren Klaſſen von 2, in der oberſten Klaſſe von 1 anderen Unterrichtsſtunde dispenſiert.
Die Mädchen nehmen an allen Unterrichtsgegenſtänden teil; ſie koͤnnen jedoch auf Wunſch der Eltern von dem Unterricht in der Algebra und Geometrie(mit Ausnahme des geometriſchen Anſchauungsunterrichtes) befreit werden. Außerdem iſt ein beſonderer Unterricht für weibliche Handarbeiten und, im Sommer, für das Turnen eingerichtet.


