Jahrgang 
1899
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IX. Bekanntmachung.

Anmeldungen neu eintretender Schüler werden von dem Unterzeichneten von jetzt ab bis zum Beginn des neuen Schuljahres entgegengenommen. Bei der An⸗ meldung ſind mitzubringen: Geburtsſchein, Impfſchein und Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule. Auswärtige Schüler können auch ſchriftlich angemeldet werden unter gleichzeitiger Beifügung der oben genannten Zeugniſſe. Die Prüfung und Auf⸗ nahuie neu eintretender Schäler und Schülerinnen findet

Montag, den 10. April, vormittags von 9 Ahr ab ſtatt. In die unterſte Klaſſe können Schüler aufgenommen werden, welche nach 4jährigem Beſuch der Volksſchule genügende Sicherheit

a) in der Rechtſchreibung der häufig vorkommenden Wörter,

b) im Leſen der deutſchen und lateiniſchen Schrift,

c) in der Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten haben. Die betreff. Schüler müſſen das 10. Lebensjahr entweder zurückgelegt haben, oder es wenigſtens bis zum 30. September 1899 vollenden. Es empfiehlt ſich Kinder von dieſem Lebensalter gleich in die Schule eintreten zu laſſen, damit ſie mit dem 14. Lebensjahre die Schule abſolviert haben können.

Der Unterricht im neuen Schuljahre beginnt Dienſtag, den 11. April, vormittags 8 Ahr. Die neu eingetretenen Schülcr erhalten rechtzeitig ein Verzeichnis der nötigen Bücher und Hefte und haben von den eingeführten Lehrbüchern nur die neueſten Ausgaben anzuſchaffen.

Babenhanſen, im März 1899.

Höhere Bürgerſchule Babenhauſen. J. Bock,

Lehramtsaſſeſſor.