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Die Schüler stehen auch außerhalb der Schule unter den Schulgesetzen. Sie haben sich überall eines höflichen und anständigen Benehmens zu befleißigen. Dies gilt besonders auch für die Bahnfahrten. Immer wieder kommt es vor, daß Mitreisende oder Bahn- beamte sich über einzelne Schüler beschweren. Wir bitten die Eltern dringend, uns hier zu unterstützen und ihr Kinder zu angemessenem Benehmen anzuhalten. Von uns aus wird jeder Schüler, der in dieser Beziehung zu Beschwerden Anlaß gibt, streng bestraft werden.
Nach der Schulordnung müssen auswärtige Schüler vorder Wahloderdem Wech- seleines Kosthauses dem Direktor hiervon Mitteilung machen. Der Direktor hat auch darüber zu entscheiden, ob einzelnen Schülern erlaubt werden kann, ihr Mittags- mahl im Wirtshause einzunehmen.
Der Direktor ist in der Regel wochentags von 1115—1 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen. Die Lehrer sind jederzeit gern bereit, über Betragen und Leistungen der Schüler Auskunft zu geben. Erwünscht ist aber eine vorherige Benachrichtigung.
Alzey, den 25. März 1928.
Die Direktion der Oberrealschule und des Progymnasiums
Dr. Hinrichs.
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