7. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt am 23. April, vormittags 9 Uhr mit den Aufnahme- prüfungen, am 24. April, vormittags 8.20 Uhr mit dem Unterricht.
An- und Abmeldungen müssen, soweit sie noch nicht geschehen sind, möglichst noch vor Ostern mündlich oder schriftlich bei der Direktion erfolgen.
Das Schulgeld beträgt monatlich 17.50 RM. Befinden sich mehrere Geschwister gleich- zeitig in Schulausbildung, so ermäßigt sich das Schulgeld, und zwar bei zwei Geschwistern auf 14.50 RM., bei 3 auf 11.50 RM., bei 4 auf 9, bei 5 auf 6.50 und bei 6 und mehr Ge- schwistern auf 4 RM. für den Monat.
Die Ermäßigung gilt nicht nur, wenn Geschwister die gleiche höhere Schule besuchen, sondern auch, wenn sich Geschwister in verschiedenen höheren Schulen, in der Volks- schule(ausschließlich Pflichtfortbildungsschule), in Privatschulen, gewerblichen Unter- richtsanstalten, auf der Universität oder Hochschule befiinden. Geschwister, die Musik-, Handels-, Haushaltungs-, Koch- oder äbnliche Schulen besuchen, werden nur dann bei der Festsetzung des Schulgeldes in Betracht gezogen, wenn sie während des ganzen Jahres wöchentlich mindestens 18 Stunden Unterricht erhalten.
Das Schulgeld ist bis zum Ende jeden Monats fällig.
Eine Stundung ist nur auf wohlbegründeten Antrag möglich.
In Krankheitsfällen oder bei Zu- oder Wegzug der Eltern kann das Schulgeld auf Antrag für die Monate erlassen werden, in denen der Schüler an keinem Tage am Unter- richt teilgenommen hat.
An 12% unserer Schüler, besonders an Kriegswaisen und Kriegshalbwaisen, können bei guten leistungen und bei nachgewiesener Bedürftigkeit Freistellen verliehen werden. Sämtliche Freistellen müssen am Anfang des Schuljahres neu bewilligt werden. Wir bitten die in Betracht kommenden Eltern, zu ihren Anträgen ein Formular zu ver- wenden, das von uns ausgegeben wird. Voraussetzung für die Verleihung ist, daß die Schüler, soweit sie den Klassen VI—IV angehören, in den Leistungen mindestens die (resamtnote 2 soweit sie aber in den Klassen IIIb—Ia sind, mindestens die Gesamtnote 3 haben. Schüler, die schon im Besitze einer Freistelle waren, dürfen bei der Freistellen- vergebung wieder berücksichtigt werden, wenn sie in den Klassen VI—IV in den Lei- stungen mindestens die Gesamtnote 3, in den Klassen IIIb— la mindestens die Gesamt- note 4 haben. Bleiben aber im folgenden Jahre die Leistungsnoten die gleichen, so können solche Schüler nur in ganz besonderen Fällen im Genuß ihrer Freistellen bleiben.
Die Turn- und Spielstunden sind für alle Schüler, die nicht durch das Zeugnis des Kreisarztes befreit sind, verbindlich.
Auf Grund eines Vertrages, den das Hessische Landesamt für das Bildungswesen mit der Nassauischen Landesversicherungsbank in Wiesbaden abgeschlossen hat, sind sämtliche Schüler gegen Unfälle in der Schule oder auf dem Wege zur Schule ver- sichert. Der Versicherungsbeitrag beträgt für jeden Schüler 0.70 RM. Dafür ersetzt die Gesellschaft die etwa notwendigen Heilkosten bis zum Betrage von 1500 RM. und ver- pflichtet sich bei bleibender Invalidität zu einer Kapitalzahlung bis zu 15000 RM.
Die Versicherungsbeiträge der Schüler sind pflichtgemäß zu entrichten und werden
bis zum 15. Mai eingezogen. Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern unserer Schüler bekanntgegeben, an welchen Tagen Arbeiten geschrieben und zurückgegeben werden. Wir empfehlen den Eltern dringend, sich recht häufig durch Einsicht in die Hefte von dem Kenntnisstand ihrer Söhne zu überzeugen.


