Jahrgang 
1926
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10.

die schon im Besitz einer Freistelle waren, dürfen bei der Freistellenvergebung wieder berücksichtigt werden, wenn sie in den Klassen VIIV in den Leistungen mindestens die Gesamtnote 3, in den Klassen IIIb-Ia mindestens die Gesamtnote 4 haben. Bleiben aber im folgenden Jahre die Leistungsnoten die gleichen, so können solche Schüler nur in ganz besonderen Fällen im Genuss ihrer Freistelle bleiben.

. Die Turn- und Spielstunden sind für alle Schüler, die nicht durch das Zeugnis des

Kreisarztes befreit sind, verbindlich.

. Gemäss den Bestimmungen der neuen Lehrpläne wird im neuen Schuljahr voraus-

sichtlich der folgende wahlfreie Unterricht eingeführt: Latein(je 3 Stunden wöchentlich in IIb--Ia), Physikalische, chemische. biologische Uebungen(je 2 Stunden in Ila-Ila), Reichskurzschrift(je 1 Stunde in IlIb, IIla und IIb), Werkunterricht(je 2 Stunden in IIIb und IlIla). Jeder Schüler darf gleichzeitig höchstens an 2 Wahlfächern teilnehmen. Wer sich für ein Fach entschieden hat, kann während des Schuljahres nur, wenn besondere Gründe vorliegen, daraus austreten.

. Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern unserer Schüler bekanntgegeben, an

welchen Tagen Arbeiten geschrieben und zurückgegeben werden. Wir empfehlen den Eltern dringend, sich recht häufig durch Einsicht in die Hefte von dem Kenntnis- stand ihrer Söhne zu überzeugen.

. Die Schüler stehen auch ausserhalb der Schule unter den Schulgesetzen. Sie haben

sich überall eines höflichen und anständigen Benehmens zu befleissigen. Dies gilt besonders auch für die Bahnfahrten. Immer wieder kommt es vor, dass Mitreisende oder Bahnbeamte sich über einzelne Schüler beschweren. Wir bitten die Eltern dringend, uns hier zu unterstützen und ihre Kinder zu angemessenem Benehmen anzuhalten. Von uns aus wird jeder Schüler, der in dieser Beziehung zu Beschwerden Anlass gibt, streng bestraft werden.

Nach der Schulordnung müssen auswärtige Schüler vor der Wahl oder dem Wechsel eines Kosthauses dem Direktor hiervon Mitteilung machen. Der Direktor hat auch darüber zu entscheiden, ob einzelnen Schülern erlaubt werden kann, ihr Mittagsmahl im Wirtshause einzunehmen.

Der Direktor ist in der Regel wochentags von 11'/,1 in seinem Amtszimmer zu sprechen. Die Lehrer sind jederzeit gern bereit, über Betragen und Leistungen der Schüler Auskunft zu geben. Erwünscht ist aber eine vorherige Benachrichtigung.

Aizey, 15. März 1926.

Die Direktion der Oberrealschule und des Progymnasiums

Dreminrichs.