Jahrgang 
1926
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At.

V. Bücherei und Schenkungen.

Da die Schülerbücherei namentlich für die unteren Klassen nur dürftig ausge- stattet war, haben wir durch regelmässige Sammlungen unter den Schülern(10 Pfennig wöchentlich) uns die Beträge zu Neuerwerbungen zu verschaffen gesucht. Auf diese Weise konnten wir die Bücherei durch zahlreiche wertvolle Jugendschriften bereichern. Durch eifrige Sammeltätigkeit haben sich besonders die Klassen IV, und V, ausgezeichnet. Wir wären dankbar, wenn Eltern und Schüler ausgelesene gute Jugendbücher, für die sie keine Verwendung mehr haben, für die Schülerbibliothek stiften wollten.

Durch Schenkungen haben uns in den letzten Jahren erfreut: Herr Bankbeamter Fuhr durch eine wertvolle Steinsammlung, Herr Bergrat a D. Römer durch einen Auerhahn, Herr Direktor Dr. Dietz durch einen Hühnerhabicht, de Hambursg- Amerika-Linie durch eine wirtschafts-geographische Landkarte und durch zahlreiche kleinere Abbildungen über Schiffsbau u. a.

Frau Koch schenkte uns eine Sammlung Bücher zur Erinnerung an ihren gefallenen Sohn Alfred.

Den Gebern sei unser herzlichster Dank ausgesprochen.

Zu dankbarer Erinnerung sind wir auch dem verstorbenen Medizinalrat Dr. Drescher verpflichtet, der eine Reihe selbstgefertigter schöner Modelle für das chemische und das physikalische Kabinett gestiftet hat.

VI. Ferienordnung 1926/27.

Pfingstferien: 23. bis 30. Mai.

Sommerferien: 17. Juli bis 15. August.

Herbstferien: Voraussichtlich 26. September bis 9. Oktober. Weihnachtsferien: 23. Dezember 1926 bis 5. Januar 1927.

VII. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

1. Das neue Schuljahr beginnt am 19. April, vormittags 8,20 Uhr, mit den Aufnahme- prüfungen, am 20. April, vormittags 8.20-Uhr, mit dem Unterricht.

2. An- und Abmeldungen müssen, soweit sie noch nicht geschehen sind, möglichst noch vor Ostern mündlich oder schriftlich bei der Direktion erfolgen.

3. Das Schulgeld beträgt monatlich 15 RMk. Befinden sich mehrere Geschwister gleich- zeitig in Schulausbildung, so ermässigt sich das Schulgeld, und zwar bei zwei Ge- schwistern auf 13, bei 3 auf 11, bei 4 auf 9, bei 5 auf 6,50 und bei 6 und mehr Ge- schwistern auf 4 RMk. für den Monat.

4. An 10°/, unserer Schüler können bei guten Leistungen und bei nachgewiesener Be- dürftiskeit Freistellen verliehen werden. Sämtliche Freistellen müssen am Anfang des Schuljahres neu bewilligt werden. Wir bitten die in Betracht kommenden Eltern, zu ihren Anträgen ein Formular zu verwenden, das von uns ausgegeben wird. Voraussetzung für die Verleihung ist, dass die Schüler, soweit sie den Klassen VI-IV angehören, in den Leistungen mindestens die Gesamtnote 2, soweit sie aber in den Klassen IIlb-Ia sind, mindestens die Gesamtnote 3 haben. Schüler,