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2. Schriftliche Arbeiten. Am Anfang eines jeden Schuljahres(bei wesentlihen Ande- rungen im Stundenplan eines jeden Halbjahres) wird den Eltern unserer Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen sich die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Wir empfehlen den Eltern recht dringend, sich häufig durch Einsicht in die schriftlihen Leistungen ihrer Söhne von deren Kenntnisstand zu überzeugen
und, falls Rückschritte wahrnehmbar sind, mit dem Fachlehrer, dem Klassenführer oder dem Direktor Rücksprache zu nehmen.
3. Die Ferien fallen im Schuljahr 1913/14 auf folgende Zeiten: Osterferien 16. März bis 30. März. Pfingstferien 11. Mai bis 18. Mai. Sommerferien 17. Juli bis 13. August. Herbstferien 2. Oktober bis 15. Oktober. Weihnadtsferien 21. Dezember bis 4. Januar 1914.
4, Übersicht über die Be:echtigungen der Großh. Realschule und des Progymnas'ums. Die Realshüler und Progymnasiasten beredtigt:
a) das Zeugnis der Reife für Prima:
1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst; 2. zum Reichsbankdienst; 3. zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Kreisamtsgehilfen und Kreisamtsbureau- vorsteher; 4. zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichtsschreiberprüfung; 5. zum Eintritt in den Beruf des Geometers I. Klasse; 6. zur Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfac.
b) Das Abshlußexamen nad einjährigem Besuch der Unter-Sekunda:
1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst; 2. zum Intendantursubalterndienst beim Heere; 3. zu den Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlihen und Handels- Marine; 4. zur Zulassung als Zivilsupernumerar bei der preußisch-hessishen Eisenbahn- gemeinschaft.
c) Das Zeugnis über Versetzung nah Unter-Sekunda:
zur Zulassung zum mittleren Post- und Telegraphendienst.
Weiter befreit das Zeugnis über den einjährigen erfolgreihen Besuh der Ober- Tertia von der Verpflichtung zum Besuch der Fortbildungsschule.
Außerdem berechtigt das Zeugnis der Reife für Prima:
l. die Realshüler zum prüfungslosen Eintritt in die Unterprima einer hessischen Oberrealschule.
Il. die Progymnasiasten: 1. zum prüfungslosen Eintritt in die Unterprima eines hessischen Gymnasiums; 2. zum Apothekerberuf; 3. zur Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung.
Das zum Übertritt in einVolksshullehrerseminar erforderlihe Maß von Kenntnissen wird in der Regel erst bei den nach Prima versetzten Schülern, nicht aber bei den nach bestandener Abschlußprüfung aus Untersekunda austretenden Schülern vorhanden sein. Übrigens ist die Aufnahme in ein Volksschullehrerseminar, auh für Untersekundaner, die die Abschlußprüfung bestanden haben, und für Obersekundarer, die sich die Reife für Prima erworben haben, von dem Bestehen einer mündlichen und schriftlihen Prüfung ab- hängig. Bei der Verschiedenheit der in Betracht kommenden Lehrpläne ist das Bestehen dieser Prüfung ohne besondere Vorbereitung nicht möglich, worauf sich die Aufnahmeprüfung des Volksschullehrerseminars erstreckt, ist aus dem Jahresbericht von 1907 ersichtlich.
H. Zur Geschichte der Anstalt.
1. Das Schuljahr 1912 13 begann am 15. April 1912 und endigt am 15. März 1913.
2. Peiscnalnachrihten.. Mit Beginn des verflossenen Schuljahres wurde. Reallehrer Heusel, der fast 43 Jahre lang ununterbrochen unserer Schule angehörte, in den wohlver- dienten Ruhestand versetzt und ihm aus diesem Anlaß von Sr. Kgl. Hoheit dem Großherzog die Krone zum Ritterkreuz Il. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen ver- liehen. Unsere Schule spricht auch hier dem langjährigen Serior ihres Lehrerkollegiums für die ersprießlichen Dienste, die er ihr und mehreren Generationen ihrer Schüler geleistet, ihre volle Anerkennung und den wärmsten Dank aus und verbindet mit der Versicherung, sein Andenken stets in Ehren zu halten, den innigsten Wunsch, daß es Herrn Heusel noc viele Jahre vergönnt sein möge, in Rüstigkeit des Körpers und Geistes das otium cum dignitate zu genießen. Da Herr Heusel ausdrücklich gebeten hatte, mit Rücksicht auf sein Alter von


