Jahrgang 
1913
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in erster Linie die am Schulort wohnenden und sodaun die nach Lage ihres Wohnortes auf den Schulort angewiesenen Schüler Berücksichtigung.

4. Das neue Schuljahr beginnt Montaz, den 31. März. An diesem Tage werden die Aufnahmeprüfungen für die etwa nach dem 26. Februar angeme!deten Schüler abgehalten, und unseren Schülern wird wie üblich der Stundenplan mitgeteilt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 1. April, vormittags 8 Uhr.

5. Die Eltern neu eintretender auswärtiger Schüler weisen wir darauf hin, dass sie von der Wahl eines Kost- und Pensionshauses schon vor der Wahl der Direktion Mitteilang zu machen verpflichtet sind($ 7 der Schulordnung). Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl Einspruch zu erheben, wenn von einem Pflegehaus ein nach- teiliger Einfluss zu befürchteu ist.

6. Gesuche um Freistellen sind(in der Regel) am Anfang des Schuljahres schriftlich bei der Direktion einzureichen Die B»willigung von Freistellen hängt von dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage ab, ob gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Verleihung im öffentlichen Interesse als wünschenswert erscheinen lass-»n.(A.B 1 von 1876 und Min.-Verf. vom 10. 1. 03.)

7. Die Schüler stehen während der Schulzeit und während der Ferien auch ausserhalb der Schule unter den Schulgesetzen. Durch die Schulordnung wird von unsern Schülern auch auf der Strasse, dem Schulweg, im Heimatsort, in der Eisenbahn ein anständiges Benehmen ausdrücklich verlangt Wir heben hervor, dass sich Schüler durch unangemessenes Benehmen während der Bahnfahrt strafbar machen und bitten auch die Eltern unserer Schüler und ihre Stellvertreter, die Schüler zu einem an- ständigen Betragen in der Oeffentlichkeit oft und nachdrücklich anzuhalten,

8. Wir halten es für angezeigt, den$ 6 der Schulordnung in Erinnerung zu bringen, wonach Schüler, die an eineransteckenden Krankheit gelitten haben, oder in deren Hausstand eine derartige Krankheit geherrscht hat, nur dann wieder zum Uuterricht. erscheinen dürfen, wenn nach schriftlicher Bescheinigung desbehandelnden Arztes die Gefahr der Ansteckung als beseitigt gelten darf.

9. Wie in unserem letzten Jahresbericht, so bitten wir auch dieses Jahr die Eltern unserer Schüler, der häuslichen Lektüre ihrer Kinder besondere Beachtung zu schenken und uns weiter in der Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur zu unterstützen. Um den Schülern Gelegenheit zu geben, Lesestoff, der für sie geeignet, zu sehen und auszuwählen, haben wir unsere sämtlichen Klassen in die vom Volksbildungsverein Alzey und dem hessischen Volksschrifteuverein veranstaltete Bücherausstellung geführt, wo die Schüler nicht einwandfreie Bücher gegen gute unentgeltlich umtauschen konnten,

10. Alle Lehrer der Anstalt sowie der Direktor sind stets gern bereit, mit den Eltern der Schüler die sie betreffenden Angelegenheiten zu besprechen und bitten die Eltern, ihren Besuch ein oder zwei Tage vorher dur:h ihre Söhne bei den in Betracht kommenden Herren anmelden zu wollen, damit Ort und Z>it der Besprechung verabredet werden können und vergebliche Besuche vermieden werden. Wir würden es sehr bedauern, wenn Eltern aus einer ganz unbegründeten Besorgnis, durch Besuche lästig zu fallen, zum Schaden ihrer: Söhne versäumen sollten, sich rechtzeitig vertrauensvoll an uns zu wenden.

Im Auftrag des Grossh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, bringen wir folgende Verfügung vom 24. April 1911 zur Kenntnis.Um bei deın unge- sunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf voll- ziehen zu lassen, bestimmen wir, dass Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das. Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können. Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der- früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.

Allzey, im März 1918. Großh. Direktion der Realschule und des Progymnasiums;. Dr. Zulauf.