Jahrgang 
1885
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in Beziehung auf den Übertritt von Schülern einer höheren Lehranstalt an eine andere Lehran- stalt nachfolgende Bestimmungen zu geben:

Wenn ein Schüler eines Gymnasiums auf ein anderes Gymnasium übergeht, so ist er auf Grund des vorzulegenden Abgangszeugnisses ohne Aufnahmeprüfung in diejenige Klasse zu setzen, welche der Klasse entspricht, der er beim Verbleiben in der früher besuchten Anstalt zur Zeit der Aufnahme angehört haben würde. Ebenso sind Schüler eines Progymnasiums, welche aufein Gymnasium übergehen, ohne Aufnahmeprüfung in die ent-

‚sprechende Klasse des Gymnasiums zu setzen, bezw. wenn sie das Pro-

gymnasium absolvierthaben und wenn in ihrem Abgangszeugnis aus- drücklich bemerkt ist, dass sie die Reife für Prima besitzen, ohne Auf- nahmeprüfung in die Prima zuzulassen.

In entsprechender Weise ist bei dem Übertritt eines Schülers aus einem Realgymna- sium in das andere, bezw. einer Realschule in die andere zu verfahren,

Schüler einer Realschule, welche in ein Realgymnasium übertreten, sind ebenfalls in die entsprechende Klasse dieser Anstalt aufzunehmen, wenn in dem Abgangszeugnis der Realschule ausdrücklich bemerkt ist, dass dieselben im Lateinischen die für die Aufnahme in die betreffende Klasse des Realgymnasiums erforderlichen Kenntnisse erworben haben.

Mit Rücksicht auf vorstehende Bestimmungen empfehlen wir Ihnen, dafür Sorge zu tragen, dass in den Entlassungszeugnissen der Schüler ausdrücklich bemerkt werde, ob und in welche Klasse dieselben versetzt worden sind, bezw. seit wann sie der Klasse, aus der sie austreten, angehört haben.

Knorr, de Beauclair.

Durch Ministerialverfügungen vom 9. Juni und 24. Juli 1884 ist für die Progymnasial- schüler der Klassen VlIa, VI, V, IV eine Erhöhung des Schulgeldes um 12 M., für die Progym- nasialschüler der Klassen III, II, I eine Erhöhung um 20 M. jährlich festgesetzt worden. Durch Verfügung vom 24. Juli 1884 wurde ferner in Übereinstimmung mit den Schulgeldansätzen an den übrigen Grossherzoglichen Realschulen das Schulgeld für die Schüler der Vorschule mit Wirkung vom 1. April 1885 anauf 48 M. erhöht.

Unserer Bibliothek gingen von verschiedenen Verlagsbuchhandlungen Geschenke zu; insbe- sondere sind wir den Buchhandlungen von A. Freitag und von B.&. Teubner in Leipzig, sowie der Weid- mannschen Buchhandlung in Berlin für wertvolle Zuwendungen zu Dank verpflichtet. Herr Buch- händler Ackermann dahier übergab unserer Schule eine schöne Sammlung von Typen der Menschenrassen.

Als weitere Geschenke gingen uns zu:

ne a) für die Naturaliensammlung: von den Realschülern Steuerwald, Knell und Stock(Kl. V) 3 Vögel; Anthes(Kl. IV) eine Wasser- ralle; Bronne(Kl. V) eine Nachtschwalbe; Gustav Frank(Kl. VII) Krystalle von Kalkspath und Weinstein. b) für die Münzsammlung:

von den Herren Pfarrvikar Dr. Flöring in Biekenbach, Apotheker Samesreuther in Ober-Flörsheim, Dr, Weiffenbach in Alzey und den Realschülern Ullmann, Weiffenbach(IIL. Kl), Schloss(1V. Kl.), Gerlach(V. Kl.) und Mahr(VII. Kl.) verschiedene Münzen.

Wir sagen den gütigen Gebern gez emenden Dank.

ERDE