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D. Chronik.
Das Schuljahr 1884/35 begann am 21. April 1884.
Vom 1. August bis 25. September 3884 war Reallehrer Dr. Baur als Reserveoffizier in Darmstadt einberufen.
Am 8. Dezember 1884 beehrte Herr Geheimer Oberschulrat Becker unsere Schule mit seinem Besuche und wohnte dem Unterrichte in fast allen Klassen bei.
Vom 23 Februar bis 21. März 1885 nahm Reallehrer Dr, Baur an einem Instruktionskurse für Turnlehrer in Darmstadt teil.
Am 8. September 1884 erlag Robert Wenzel aus Alzey, ein braver hoffnungsvoller Schüler, nach kurzem Krankenlager einer tückischen Krankheit. Sonst war der Gesundheitszustand der Schüler sowie der Lehrer während des ganzen Schuljahres gut.
Am 10. Oktober 1884 starb der Rechner des Realschulfonds J. Gundrum, der seit 1876 das Amt des Rechners mit Gewissenhaftigkeit verwaltet hatte. Durch Verfügung Gross- herzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz Abteilung für Schulangelegenheiten vom 19. November 1884 wurde der frühere Kreisamtsgehülfe Schäfer zu seinem Nachfolger ernannt.
Für die Progymnasialabteilung unserer Schule sind die in folgenden Ausschreiben enthaltenen Bestimmungen von wesentlicher Bedeutung:
1) Darmstadt, am 23. Mai 1884,
Betreffend: Die Berechtigung zur Erteilung wissenschaftlicher Qualifikationszeugnisse für den ein- jährig-freiwilligen Militärdienst an die Schüler der Progymnasial-Abteilung der Real- schule zu Alzey.
Das Grossherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz Abteilung für Schulangelegenheiten an die Grossherzoglichen Direktionen der Gymnasien und Realschulen, sowie die Grossherzoglichen‘Kreis-Schulkommissionen,
Laut Bekanntmachung des Reichsamtes des Innern vom 29. April 1 J.(veröffentlicht in
Nr. 18 des Centralblattes für das deutsche Reich) ist. die Progymnasial-Abteilung der Realschule
II. Ordnung zu Alzey in das Verzeichnis derjenigen Anstalten aufgenommen worden, bei welchen
zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst der
einjährige erfolgreiche Besuch der ersten Klasse nötig ist. Wir setzen Sie hiervon zu geeigneter Bescheidung etwa an Sie ergehender Anfragen in Kenntnis, Knorr. de Beauclair,
2)* Darmstadt, am 15. Dezember 1884. Betreffend: Den Übergang von Schülern einer höheren Lehranstalt an eine andere Lehranstalt derselben Art. Das Grossherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz Abteilung für Schulangelegenheiten
an die Grossherzoglichen Direktionen der Gymnasien und Progymnasien, der Realgymnasien und Realschulen.
Durch die für die Gymnasien, Realgymnasien und Realschulen aufgestellten Lehrpläne ist das Mass der von den Schülern der einzelnen Klassen dieser Anstalten zu fordernden Kenntnisse und Leistungen bestimmt worden. Mit Rücksicht auf die hierdurch für die verschiedenen Lehran- stalten derselben Kategorie ermöglichte Gleichartigkeit der Leistungen sehen wir uns veranlasst,
*) Die auf unsere Schule bezüglichen Stellen des Ausschreibens sind durch den Druck hervorgehoben,


