Jahrgang 
1880
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d. Nachricht über die nach erfolgreicher Durchlaufung der I. Klaſſe Oſtern 1879 mit dem Zeugniß der Reife abgegangenen Schülern. . Friedrich Gärtner aus Alzey, 16 Jahre alt, iſt auf die Realſchule 1. Ordnung in Darmſtadt übergegangen. . Johannes Gräf aus Wahlheim, 18 ½ Jahre alt, wird Kanzliſt. . Karl Hertz aus Oppenheim, 18 Jahre alt, wird Kaufmann. Philipp Huff aus Alzey, 17 ½ Jahr alt, wird Kanzliſt. . Philipp Keller aus Spießheim, 17 ½ Jahre alt, wird Landwirth. . Martin Knell aus Heimersheim, 17 Jahre alt, wird Landwirth. . Karl Koch aus Alzey, 16 Jahre alt, iſt auf das Gymnaſium in Worms übergegangen. . Alexander Kolb aus Alzey, 16 Jahre alt, wird Kaufmann. . Heinrich Krämer aus Wörrſtadt, 18 Jahre alt, wird Kaufmann. 10. Karl Leſſel aus Alzey, 17 Jahre alt, wird Kaufmann. 5 11. Philipp Paul aus Eſſelborn, 16 ½ Jahre alt, iſt auf das Schullehrerſeminar in Friedberg übergangen. 12. Andreas Rothenberger aus Alzey, 16 Jahre alt, iſt auf das Lyceum in Metz übergegangen. 13. Adolf Schläger aus Alzey, 15 Jahre alt, iſt auf die Realſchule l. Ordnung in Darmſtadt übergegangen. 14. Wilhelm Schuckmann aus Bechtolsheim, 17 Jahre alt, widmet ſich dem Poſtfache. 15. Friedrich Weinsheimer aus Ober⸗Hilbersheim, 17 ½ Jahre alt, iſt auf das Gymnaſium in Mainz übergegangen. Anmerkung. Mit dem Zeugniß der Reife erhalten die Realiſten zugleich das Zeugniß der wiſſen⸗ ſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt.

1.O* D. Chronik.

1. Vom 5.17. Mai 1879 war College Heddäus zu Waffenübungen einberufen. Seine Unterrichts⸗ ſtunden wurden von den übrigen Lehrern nach Möglichkeit übernommen.

2. Am 20. Juni 1879 ertrank in der Graſ'ſchen Badeanſtalt durch Unvorſichtigkeit der Schüler der VI. Kl. Eduard Hummel von hier, ein munterer Knabe von 11 Jahren, dem ein langes Leben beſchieden zu ſein ſchien. Da die Beerdigung in der Stille erfolgte und in die Ferien ſiel, ſo mußte von einer Begleitung der Leiche zu ihrer letzten Ruheſtätte durch Lehrer und Mitſchüler abgeſehen werden. Wir nehmen an dem Schmerz der ſo ſchwer heimgeſuchten Eltern aufrichtigen Antheil.

3. Am 28. Juli machte ein Theil der Lehrer mit den 6 Realklaſſen einen Ausflug nach Kreuznach. Bis Sprendlingen wurde die Eiſenbahn benutzt, deren Verwaltungsbehörde uns diesmal wieder, wie in früheren Jahren, in dankenswertheſter Weiſe eine bedeutende Fahrpreis⸗Ermäßigung bewilligt hatte. Von Sprend⸗ lingen an begann die Fußtour, die nach 2 Stunden ans iel führte. Nach eingenommener Erfriſchung wurden dort die Sehenswürdigkeiten der Badeanſtalten und die Gradirgebäude zwiſchen Kreuznach und Münſter am Stein beſichtigt. Der Abend führte die rüſtigen Wanderer zunächſt über Planig nach dem ſchönen Ausſichts⸗ punkte oberhalb Welgesheim und zuletzt von dieſer Station aus mittelſt der Bahn hierher zurück, wo die Einheimiſchen der erwünſchten Ruhe pflegen konnten, während die auswärtigen Schüler noch 12 Stunden marſchiren mußten, um die Heimath zu erreichen.

4. Der regelmäßige Gang des Unterrichts wurde durch Erkrankungen mehrfach geſtört, wie denn überhaupt unſere Anſtalt in dieſem Jahre von ſchweren Heimſuchungen nicht verſchont blieb. Zunächſt machte der leidende Geſundheitszuſtand der Collegen Schwabe und Kolb längere Vertretung nothwendig, welche die übrigen Collegen in der gemeinſamen Sorge um das Wohl der Schule, vor den Herbſtferien für Herrn Schwabe, nach denſelben für Herrn Kolb, mit anerkennenswerther Bereitwilligkeit übernahmen.

5. Am 2. October erhielten wir in Herrn Gymnaſial⸗ und Reallehramts⸗Acceſſiſten Guſtap Karg aus Büdingen eine ſehr erwünſchte Aushülfe für die Lehrfächer des Herrn Schwabe.

6. Durch Allerhöchſte Entſchließung vom 11. November wurde Herrn Reallehrer Heinrich Kaßlick die von ihm verwaltete Stelle mit Wirkung vom 1. December an definitiv übertragen.

7. Anfangs December konnten die zur Wiederherſtellung ihrer Geſundheit beurlaubten Collegen mit ärztlicher Zuſtimmung den Unterricht wieder aufnehmen, Herr Kolb jedoch nur bis zu 15 Stunden wöchentlich, ſo daß, da jetzt Herr Karg hier ergänzend eintreten konnte, die Stellvertretung durch die übrigen Lehrer nicht länger nothwendig war.

* Abſatz 1.3. nach Aufzeichnungen des verſtorbenen Directors.

92S AF 60