Jahrgang 
1866
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aufgehen würde, verlaſſen ſie, kaum auf halbem Wege ihrer Schulbildung ſtehend, die Anſtalt und treten dann, noch in ganz ungenügender Weiſe für das Geſchäftsleben vorgebildet, in daſſelbe ein, das ihnen nur in ſeltenen Fällen Erſatz ihrer mangelhaften Schulbildung zu geben vermag. Die von der Realſchule beab ſichtigte erweiterte und höhere Schulbildung, welche die hohe Staatsbehör⸗ de, wie auch die Ulehsr der Anſtalt im Auge gehabt haben und wonach der Lehrplan wie die ganze Organiſation der Realſchule eingerichtet iſt, ſetzt ſelbſtverſtändlich auch ein längeres Verbleiben der Schüler in der Realſchule, als in der Volksſchule voraus. Der Lehrplan aller Real⸗ ſchulen bezeichnet mindeſtens das 16. Jahr als dasjenige, in dem durchſchnittlich die beabſichtigte Reife ihrer Schüler zu erreichen iſt. Mit kaum 14jährigen und ſelbſt 15jährigen Schülern, wenn nicht von beſonderer Begabung, läßt ſich die durch unſern Lehrplan in Ausſicht geſtellte Ausbildung in den mathematiſchen, naturwiſſenſchaftlichen und ſprachlichen Fächern nicht erreichen, weil dieſem Alter hierzu die erforderliche Verſtandesreife abgeht. Der Unterricht an Realſchulen ſoll und will ein na⸗ turgemäßer ſein und muß ſich darum fern halten von aller Dreſſur. Allerdings hört man dieſelbe Klage noch von vielen Schweſteranſtalten, und der oft gerügte Mißſtand wird ſo lange fortdauern, bis endlich der Bürgerſtand, auf deſſen Verlangen und in deſſen Intereſſe die Realſchulen vorzugs⸗ weiſe errichtet worden ſind, dieſelben auch zu ſeiner Hebung gehörig zu benutzen verſteht.

Ebenſo iſt hier bezüglich der alle Claſſen unſerer Anſtalt durchlauſenden Schüler zu bemerken, daß dieſelben, aus den bereis angeführten Gründen, durchſchnittlich 5 Jahre in den vier Oberklaſſen derſelben verbleiben müſſen. Zur Verhütung des verfrühten Eintritts in die erſte oder überhaupt eine höhere Claſſe hat ſich die Realſchule in den beiden letzten Schuljahren dadurch geholfen, daß ſie, wie dieß auch ſchon früher geſchehen, den Curſus um ein halbes Jahr verlängerte. Soll jedoch, wie dies im Intereſſe der Anſtalt, namentlich bezüglich der Aufnahme neuer Schüler liegt, in Zukunft das Schuljahr regelmäßig im Oſtermonate ſchließen, ſo wird, wie auch an andern vierklaſſigen Real⸗ ſchulen, die natürlichſte Abhülfe darin beſtehen müſſen, daß immer nur die wirklich fähigen, alſo auch altersreifen Schüler aufſteigen. Einſichtsvolle Eltern können in dem Falle, wenn ihre an Kennt⸗ niſſen zwar befähigten, aber noch nicht in dem angemeſſennen Alter ſtehenden Söhne eine Claſſe repetiren müſſen, gewiß nur einen Vortheil für die naturgemäße Entwickelung derſelben erblicken, und dieß um ſo mehr, als in den meiſten Fächern der Gang des Unterrichts und die Aufgaben ſo eingerichtet wer⸗ den können, daß den verbleibenden Schülern dadurch Neues vorgeführt wird, ſo daß ſie alſo dadurch an Ausdehnung wie an Gründlichkeit des Wiſſens gewinnen.

Nachdem bis jetzt das Weſentliche über die Gründung Beſtimmung und den inneren Ausbau un⸗ ſerer Anſtalt angeführt wurde, ſind hier auch diejenigen Behörden und Perſonen zu nennen, unter deren unmittelbarem Einfluſſe dieſelbe bisher geſtanden.

Die nächſte vorgeſetzte Behörde der Meaiſchal iſt die Großherzogliche Oberſtudien⸗Direction, deren weiſen Anordnungen und wohlwollendſten Fürſorge ſich unſere Schule bisher ſtets zu erfreuen hatte.

Als beaufſichtigende und vermittelnde Behörde wurde zu Ende 1844 von höchſter Staatsbehörde eine Local⸗Commiſſion für die hieſige Realſchule eingeſetzt und derſelben die allſeitige Wahrung und Förderung der Intereſſen der Anſtalt übertragen. Dieſelbe beſteht aus dem Großherzoglichen Kreis⸗ rathe, als Präſidirender, dem Director der Realſchule und dem jeweiligen Bürgermeiſter hieſiger Stadt. Die bisherigen Leheer an der Anſtalt, unter denen in letzterer Zeit zum Theil ein zahlreicher Wechſel ſtattgefunden, waren:

1. hr. Joſeph Winterſtein aus Mainz, von 1831 bis 1840 Director der Realſchule zu Michelſtadt, ſeit Herbſt 1840 Director unſerer Anſtalt. 4*

2. Dr. Ferdinand Beck aus Darmſtadt, von Anfang 1840 bis Frühjahr 1855; ſeitdem Leh⸗ rer an dem Gymnaſium zu Gießen.

3. Chriſtian Schüler aus Darmſtadt, von Anfang 1841 bis Anfang 1854; zitdem Lhre an dem Gymnaſium zu Worms. buß.