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Palästina. Pestalozzi. Salzmann. Die Leuchtgasbereitung. Hoffmann von Fallersleben. Unsere Kolonien in Afrika. Ein Tag in Frankfurt am Main. Ein Ausflug nach Heidel- berg und Schwetzingen. Mainz und seine Umgebung,
Die Geburtstage Ihrer Königlichen Hoheiten des Grossherzogs und der Gross- herzogin sowie Seiner Majestät des Kaisers begingen wir in herkömmlicher Weise durch Festakte, den Sedantag durch einen Ausflug nach Wendelsheim. Besondere Feiern fanden statt am Göthetag und zur Jahrhundertwende.
Hier sei auch ein Irrtum richtig gestellt, der auf S. 46 der sonst mit aner- kennenswerter Sachlichkeit geschriebenen Denkschrift des Hessischen Landes-Lehrer- vereins über die Ausbildung der Volksschullehrer enthalten ist und zu einer ab- fälligen Beurteilung der hessischen Seminare in Nr. 8 des Jahrgangs 1899 der Päda- gogischen Blätter S. 449 Anlass gab. In der Denkschrift heisst es:„Es soll hier ausdrücklich festgestellt werden, dass sich schon seit langem alljährlich nicht bloss Realschüler aus unteren Klassen, sondern auch Abiturienten dieser Schulen dem Volks- schuldienst widmen, in der Regel mit der Vergünstigung, dass der Aufenthalt der letz- teren in den Seminaren auf 2 Jahre beschränkt wurde.“ Daran wird nun in den Päda- gogischen Blättern a. a. O. folgende Bemerkung geknüpft:„Wenn nun bisher in Hessen die Realschulabiturienten, die sich dem Volksschuldienste widmen wollten, in der Regel bereits nach zweijährigem Besuch des Seminars zur Abgangsprüfung zugelassen wurden, so ist daraus zu schliessen, dass die Anforderungen, die gegenwärtig an die hessischen Seminare gestellt werden, niedriger sind als in den sächsischen.* Dem gegenüber sei Testgestellt, dass seit 1892 am Seminar zu Alzey überhaupt kein Schüler in die 2. oder
. Seminarkl asse aufgenommen worden ist, und dass Realschüler prinzipiell nur, wenn sie dis Realschule ganz durchlaufen hatten, Aufnahme fanden und zwar in die 3. Seminar- klasse. Dass damit jene Bemerkung der Denkschrift und alle an sie in den Päda- gogischen Blättern geknüpften Folgerungen hinfällig werden, ist einleuchtend.
Weiter wird zur Aufklärung der Eltern unserer Zöglinge und zur Richtig- stellung verschiedener Irrtümer, die in einem„Seminarbildung— akademische Bildung“ über- schriebenen Artikel eines rheinhessischen Lokalblattes enthalten sind, folgendes bemerkt:
Unseren Schülern wird gestattet, an allen hier stattfindenden besseren Konzerten und Theateraufführungen teilzunehmen; wöchentlich findet im Seminar unter Teilnahme sämtlicher Lehrer ein Unterhaltungsabend mit Vorträgen, Musikaufführungen u. dgl. statt— eine Einrichtung, die den Zöglingen soviel anregende und Unter- haltung bietet, wie sie ihnen im späteren Leben wohl kaum mehr je zuteil wird. Das Tagewerk beginnt nicht um 5, wie jener Artikelschreiber sagt, sondern um 5'e; zwischen den einzelnen Lehrstunden sind nicht nur 5, sondern 10 und zweimal am Tage sogar 15 Minuten Pause; mittags zwischen 1—2 müssen alle Zöglinge, sofern es nur das Wetter erlaubt, spazieren gehen und an allen Nachmittagen können sie, wenn sie keinen Unterricht haben, nach Belieben ausgehen, spielen oder sich sonstwie beschäftigen. Gemeinsam gebadet wird nur, wenn Turnstunden zu diesem Zweck verwandt werden, sonst kann jeder baden, wann er Zeit und Lust hat. Im Winter ist gegen das geringe Entgelt von einer Mark jährlich Gelegenheit geboten, den Eislauf zu pflegen, und durch täglich geübtes Freiturnen und Spielen neben den regelmässigen Turnstunden‘ wird auch der körperlichen Ausbildung die ihr gebührende Rücksicht. So kann denn auch mit Genugthuung festgestellt werden, dass wiederholt schon beim Ersatzgeschäft das gute Aussehen unserer Zöglinge und die kräftige Entwicklung ihrer Muskeln lobend hervorgehoben worden ist.
Dies möge genügen, zu zeigen, mit welchem Rechte bei den Seminaristen von „drakonischer Klausur und klösterlicher Einpferchung“* geredet werden kann und mit welchem Masse von Objektivität jener Artikel geschrieben war.
Zum Schlusse müssen wir noch mit einem Worte wenigstens der Angriffe gedenken, die Herr Dr. H. Schiller gegen die hessischen Seminare"gerichtet hat. Bei der ein- mütigen und scharfen Verurteilung, die derselbe in der Kammer der Landstände ge- funden hat, dürfen wir uns darauf beschränken, seine in der Form überaus ungewöhn- lichen und masslosen Angriffe auch hier als sachlich durchaus unberechtigt mit aller Entschiedenheit zurüc kzuweisen.
Allen denjenigen, die die Anstalt mit Zuweisungen bedachten, sagen wir hier- mit verbindlichsten Dank.


