Jahrgang 
1898
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Zum Schlusse bringen wir noch zwei für den Unterrichtsbetrieb an den Seminarien bedeutungsvolle Erlasse Gr. Ministeriums des Innern vom 29. Novbr. v. Js. zum Abdruck:

I. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre erscheint es wünschenswert, in dem Unter- richt der Schullehrerseminarien unter Beibehaltung der bisherigen Lehrziele durch zweck- mässigere Verteilung des Lehrstoffes und Vereinfachung der Entlassungsprüfung(vergl. die Verordnung, die Prüfungen für das Lehramt an Volksschulen betreffend, von heute) eine Erleichterung der Seminaristen herbeizuführen und zugleich ihrer methodisch-praktischen Ausbildung grössere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Indem wir weitere Aenderungen vorbe- halten, bestimmen wir deshalb in Abänderung des Lehrplans für die Grossh. Schullehrer- seminarien vom 10. Januar 1876 Folgendes:

1. In der Mittelklasse fällt eine Schreibstunde weg. Dafür tritt eine dritte Stunde für Naturlehre ein, die es ermöglichen soll, neben dem Klassenpensum in der Physik die Mineralogie in Verbindung mit der Chemie zu behandeln($$. 9 und 11 des Lehrplans).

2. Die Stunde für deutsche Grammatik in der Oberklasse ist ausschliesslich für die spezielle Methodik des deutschen Sprachunterrichts in der Volksschule zu verwenden und mit den praktischen Unterrichtsübungen im Deutschen in steter Verbindung zu halten.(88.4 und 5 des Lehrplans).

3. Die in der Oberklasse für Mineralogie angesetzte Stunde fällt weg. Dafür tritt eine Stunde für spezielle Methodik ein, die hauptsächlich für die Vorbereitung und Besprechung der Unterrichtsübungen im Rechnen, der Raumlehre und den Realien zu verwenden ist.($$. 4 und 9 des Lehrplans.)

4. Die spezielle Methodik der übrigen Lehrfächer(Religion, Gesang, Zeichnen und Turnen) wird in den für die Oberklasse in diesen Fächern angesetzten Lehrstunden behandelt. ($. 4 des Lehrplans).

5. Die Unterrichtsübungen der Mittelklasse der Schullehrerseminarien sollen in Zu- kunft nicht mehr mit Kindern des ersten Schuljahres, sondern mit solchen aus der Mittel- stufe der Volksschulen vorgenommen werden. In den Unterricht bei Kindern des ersten Schuljahres sind die Seminaristen der Oberklasse einzuführen.($ 4 des Lehrplans.)

6. Da es wünschenswert ist, dass die Seminaristen vor dem Abgang vom Seminar einen Einblick in den besonders schwierigen Unterrichtsbetrieb ein- und zweiklassiger Volks- schulen gewinnen, solche Schulen aber in Alzey, Bensheim und Friedberg nicht vorhanden sind, so soll die Oberklasse von Zeit zu Zeit, am besten in der zweiten Hälfte des Schuljahres, unter Führung des Seminardirektors oder eines Seminarlehrers geeignete ländliche Schulen in der Nähe der Seminarorte besuchen. Ueber die Ausführung dieser Anordnung werden die Direktionen der Schullehrerseminarien besondere Weisung erhalten.

II. Um durch Vereinfachung der Entlassungsprüfung eine Erleichterung der Zöglinge der Schullehrerseminarien herbeizuführen, bestimmen wir hierdurch in Abänderung der Ver- ordnung, die Prüfungen für das Lehramt an Volksschulen betreffend, vom 10. Januar 1876 und unter Vorbehalt weiterer Aenderungen, dass die in$$. 14 bis 16 dieser Verordnung vor- gesehene Prüfung in deutscher Sprache(Grammatik), physischer und politischer Geographie, Naturgeschichte und Chemie in Zukunft nicht mehr in der Entlassungsprüfung, sondern in der nach$. 10 der genannten Verordnung abzuhaltenden Prüfung für die Versetzung aus der Mittelklasse in die Oberklasse vorgenommen werden soll. Sie findet unter dem Vorsitze eines Regierungskommissärs statt.