Jahrgang 
1928
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Ein für den Montag event. vorgeſehener Ausflug zum Ederſee mußte unterbleiben, da die Pflicht die meiſten auswärtigen Teilnehmer zur Abreiſe zwang. Der Unterricht fiel am Montag aus. Dann aber mußten wir wieder mit Eifer an unſere Alltagsarbeit gehen, um durch doppelten Fleiß alles das nachzuholen, was in den vergangenen Wochen durch die umfangreichen Vorbereitungen und die Feſttage ſelbſt verſäumt worden war.

Rückblickend dürfen wir ſagen, daß die Feſttage zu allgemeiner Befriedigung verliefen, und es war uns eine große Freude, aus dem Munde vieler Gäſte zu hören, daß dieſes Jubelfeſt einen guten Eindruck auf ſie gemacht habe und ſie gern daran zurückdächten. Die Schule dankt allen denen, die das Feſt vorbereitet haben, in erſter Linie dem jungen Verein unſerer ehemaligen Schüler, ſie dankt auch denen, die durch ihre Teilnahme ihre Anhänglichkeit an das Realgymnaſium bezeigt haben, für dieſe ihre Geſinnung.

VII. Wichtige Verfügungen der Behörden.

Min. v. 14. 4. 27. Die Noten in Biologie der Unterricht ſchließt in Oll ab ſind in dem Reife⸗ zeugnis aufzunehmen.

Min. v. 25. 4. 27. Die Zulaſſung zur Reifeprüfung eines Schülers, der zum Oſtertermin zurückgeſtellt iſt, darf, wenn der Schüler eine höhere Schule noch weiter beſucht, erſt nach einem Jahre erfolgen, außer wenn Krankheit der alleinige Grund der Zurückſtellung geweſen iſt. Genehmigung des Miniſteriums iſt erforderlich.

Min. v. 30. 4. 27. Prüfungen und Zeugniſſe des Reichsverbandes freier höherer Knabenſchulen(mittlere Reife) verleihen keinerlei Berechtigung.

Min. v. 21. 4. 27. Warnung vor Spielereien mit Schußwaffen. v. 28. 5. 27. Weſen, Arbeit und Ziele des Völkerbundes ſind im Unterricht zu behandeln. v. 30. 5. 27. Gefahren des Anzündens von Feuer im Walde. v. 2. 6. 27. Verbot der Angliederung privater Klaſſen an höheren Schulen. v. 23. 7. 27. Belebung des Muſikunterrichts durch Grammophonvorführungen. v. 9. 8. 27. Auskünfte über Bewerbung zur Marineoffizierslaufbahn. v. 12. 8. 27. Verſetzungsbeſtimmungen ſſ. unten).

v. 22. 9. 27. Neue Anweiſungen z. Verhütung der Verbreitung übertragb. Krankheiten durch die Schule. v. 15.10. 27. Hinweis der Abiturienten, die Philologie ſtudieren wollen, auf die pflichtmäßige Teilnahme an Kurſen und Vorleſungen über Leibesübungen.

Min. v. 12. 12. 27. Beim Eintritt in den Vorbereitungsdienſt für preußiſche Staatsbeamten wird die Kenntnis derEinheitskurzſchrift verlangt: Leſen 120 Silben, Schreiben etwa 80 Silben in der Minute,

Min. v. 31. 12 27. Vorträge über die Fremdenlegion in der Schule durch Perſonen, die außerhalb der Schule ſtehen, ſind verboten, da die Gefahr vorliegt, daß ſolche Vorträge Ungeeigneter durch Anregung der Abenteuerluſt das Gegenteil des Erſtrebten bewirken.

Min. v. 21. 1. 28. Um Fälſchungen der Noten in den Zeugniſſen zu verhüten, ſind die Noten durch Worte, nicht durch Zahlen auszudrücken.

Min. v. 25. 1. 28. In beſonders liegenden Fällen ſoll es geſtattet ſein, den Antrag auf Geſchwiſter⸗ ermäßigung des Schulgeldes dann abzulehnen, wenn die Schule offenſichtliche Mängel an der Schuleignung des betreffenden Schülers feſtſtellt(d. h. wenn der Schüler für den Beſuch einer höheren Schule ungeeignet iſt).

Min. v. 11. 2. 28. Außer den vom PSK. genehmigten Lehrbüchern dürfen andere nicht im Unterricht benutzt oder deren Anſchaffung verlangt werden.

PSK. 10. 11. 27. Richtlinien für die Themata der deutſchen Aufſätze und ihre Beurteilung(zur ein⸗ gehenden Beſprechung in der Konferenz).

PSK. 17. 11. 27. Aufnahme von je 50 Studenten in d. 4 preuß. Akademien.(Bedingungen: vergl. Bericht 27)

PSK. 11. 2. 28. Richtlinien für die Befreiung der Auswärtigen vom Spielnachmittag.(ſ. unten).

PSK. 12. 3. 28. Hinweis auf dasPraktikantenjahr für Abiturienten, die das techn. Studium ergreifen