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8. Bei der Verſetzung werden nicht nur die Leiſtungen des letzten Vierteljahrs, ſondern auch die Herbſt⸗ und Weihnachtszeugniſſe in Betracht gezogen. Auch aus dieſem Grunde bitte ich nochmals dringend, zu den Sprechſtunden der Lehrer nicht erſt gegen Jahresſchluß, ſondern möglichſt frühzeitig zu kommen. Beſuche in den letzten Monaten und arbeitsreichen Wochen ſind meiſt zwecklos.
9. Sehr wichtig iſt es, daß die von entfernteren Orten kommenden Schüler eine ihren Verhältniſſen und ihrer Eigenart entſprechende Penſion finden. Wenn meine Hilfe dabei gewünſcht wird, iſt es ratſam, daß die Eltern mit ihren Söhnen zu mir kommen oder mir wenigſtens ſchriftlich mitteilen, in welchem Maße Überwachung nötig iſt und welche Höhe der Preis nicht überſteigen ſoll.
10. Alle, die Schüler in ihr Haus aufnehmen wollen, bitte ich um Mitteilung nebſt Angabe des Penſions Preiſes und, ſobald die Verhandlungen mit dem Vater abgeſchloſſen ſind, um Benachrichtigung.
Der Unterricht des neuen Schuljahrs beginnt Donnerstag, den 15. April, 80 Uhr. Die Aufnahmeprüfung findet an dieſem Tage von 85⁰ Uhr ab ſtatt.
Alle Aufzunehmenden haben den Geburtsſchein, Taufſchein, ein Zeugnis ihrer bisherigen Lehrer oder ein Abgangszeugnis der bisher beſuchten Lehranſtalt und den Impfſchein vorzulegen. Es wird dringend gebeten, alles in einem mit dem Namen des Schülers verſehenen Umſchlag zu übergeben.
Geprüft werden alle, die nicht unmittelbar oder nach höchſtens ſechswöchiger Unterbrechung des Schulbeſuchs mit einem Abgangszeugnis von einer gleichartigen höheren Lehranſtalt Preußens kommen. Zur Prüfung ſind Feder und Papier mitzubringen.
Bei Wahl der Penſionen bedürfen die auswärtigen Schüler der vorherigen Einwilligung des Direktors.
Die in Sexta aufzunehmendeu müſſen ſich die Lehraufgaben der 3 erſten Jahre der Volks⸗ ſchule angeeignet haben. Es wird verlangt: Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen deutſcher und lateiniſcher Schrift, die Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe Fehler in deutſcher und lateiniſcher Schrift nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.
Das Schulgeld beträgt in den Klaſſen VI— UIl für Schüler aus Arolſen 130 Mark, für die aus den übrigen Orten des Kreiſes der Twiſte 150 Mark, für alle anderen 170 Mark. In den Klaſſen Oll— Ol erhöht ſich, wie an den ſtaatlichen Anſtalten, für ſämtliche Schüler das Schulgeld um 20 Mark. Das im erſten Jahr zu zahlende Aufnahmegeld beträgt 3 Mark.
Schülern, die der Unterſtützung bedürftig und würdig ſind, kann Erleichterung verſchafft werden 1. durch die Hilfsbücherei(ſ. VI) und 2. dadurch, daß das Schulgeld ganz oder teilweiſe erlaſſen wird. Die Geſuche um Schulgelderlaß ſind an das Kuratorium der Anſtalt zu richten. Der Schulgelderlaß wird immer nur für ein Jahr und zwar für die Zeit bis zum 31. Dezember bewilligt und bleibt innerhalb dieſer Zeit nur ſolange in Kraft, als die Vorausſetzungen der Ver⸗ günſtigung vorhanden find.


