Jahrgang 
1915
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II. Aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

(Provinzialſchulkollegium in Kaſſel und Miniſterium der geiſtlichen und Unterrichtsangelegenheiten

Caſſel, 14. 4. 14.

18. 4. 9. 6. Berlin, 1. 8. Caſſel, 3. 8. Berlin, 5. 8. Caſſel. 4. 8. Berlin, 3. 8. Berlin 7. 8. 10. 8 8 4. 9 223. 9 5. 11 Caſſel, 3. 12 , 7.12 9. 12 Berlin, 8. 2.

14.

. 14.

. 14.

. 14.

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2. 14.

15.

in Berlin).

Der Bedeutung des 18. April(Erſtürmung der Düppeler Schanzen) ſoll in einer Schulfeier gedacht werden.

der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. Hartnuß wird der Anſtalt überwieſen. Der Geſanglehrer Krummel wird zum 15. Juni zu einem Kurſus für Geſanglehrer nach Köln einberufen.

Anträge von Eltern auf Befreiung des Sohnes vom Unterricht wegen Teilnahme deſſelben an Erntearbeiten ſind zu genehmigen.

Die Aufrechterhaltung und Durchführung des Unterrichtsbetriebes während des Krieges wird gefordert.

Die Erlaubnis zur Abhaltung einer Notreifeprüfung für Kriegsfreiwillige wird erteilt.

Schüler der UII, die als Kriegsfreiwillige angenommen ſind, können ſich ſchon jetzt einer Notprüfung unterziehen, wenn ſie ſeit Herbſt 1913 Schüler der Sekunda ſind.

Schüler der UII, die ſeit Oſtern 1914 der Sekunda angehören, und als Kriegsfreiwillige in das Heer eintreten, können in die nächſt höhere Klaſſe verſetzt werden.(Die entſprechende Verfügung für Schüler der Oll und Ul folgte bald darauf).

Mit der Erteilung von Urlaub an Schüler zur Beteiligung an Erntear⸗ beiten iſt nunmehr zurückzuhalten.

Die Jugendwehrbeſtrebungen ſollen im Intereſſe der militäriſchen Vor⸗ bildung der Jugend durch die Schule gefördert werden.

Frei werdende Oberlehrerſtellen ſollen um eine Benachteiligung der im Felde ſtehenden Kandidaten zu verhüten bis auf Weiteres nicht durch anſtellungsfähige Kandidaten beſetzt werden.

Ueber ein Merkblatt betr. die Brotverſorgung Deutſchlands im Kriege ſind die Schüler zu belehren.

Das Geſuch des wiſſ. Hilfslehrers Georg Pinterich um Erlaubnis zum freiwilligen Eintritt in den Heeresdienſt wird genehmigt.

Der Seminarkandidat Reinmold wird der Anſtalt zur Vertretung des wiſſenſchaftlichen Hilfslehrers Pinterich überwieſen.

Anerkennung des Realgymnaſiums i. E. als Vollanſtalt durch den Herrn Unterrichtsminiſter.

Die Schüler, die zu Oſtern die Verſetzung nach einer der Klaſſen Ol bis UIl erreichen, können vom 1. Juni d. J. ab zur Notprüfung zugelaſſen, bezw. verſetzt werden, wenn ſie als Kriegsfreiwillige angenommen ſind.