Der Schularzt gibt deshalb in ſeinem letzten Bericht folgende ſehr beachtenswerte Erklärung: „Der Turnunterricht wird von vielen Eltern als ein unnützer Ballaſt angeſehen, nur dazu geeignet, die ſchon an ſich knapp bemeſſene freie Feit der Kinder noch mehr einzuſchränken. Das weſentliche iel des Turnunterrichts iſt aber die Kräftigung der Oberkörpermuskeln. Die Muskulatur von Armen, Bruſt und Rücken iſt bei Kindern der ärmeren Klaſſen durchſchnittlich viel beſſer ent⸗ wickelt als bei den Kindern der bemittelteren Klaſſen, weil dieſe Kinder von Jugend auf an größere Anſtrengungen gewöhnt werden. Die Folge mangelhaſter Muskeln am Oberkörper iſt oft eine ſchlechte Haltung, beſonders aber ein ſchlaffes, muskelarmes Herz, denn die Entwicklung der Herzmuskulatur iſt abhängig von der Muskelbildung am Oberkörper. Ein muskelſchwaches Herz iſt größeren Anſtrengungen nicht gewachſen und reagiert darauf mit abnormer Erweiterung, bei beſonderen Anſtrengungen, z. B. im Krankheitsfall, wird es umſo cher verſagen, je ſchwächer es iſt. Kein Kind iſt ſicher vor Lungenentzündung oder einer anderen Krankheit, die beſondere Anforderungen an das Herz ſtellt. Die Eltern ſollten deshalb nicht die Hand dazu bieten, daß in ſolchem Fall das Herz verſagt, weil es an der uötigen Ausbildung der Muskulatur gefehlt hat.“
Selbſtverſtändlich muß auch beim Turnen ein Überſchreiten des rechten Maßes vermieden werden. Denn durch überanſtrengung kann eine ernſte Störung der Geſundheit, ja ſogar dauerndes Siechtum verurſacht werden.
2. Da die von den Lehrern beurteilten Klaſſenarbeiten den Schülern nur für kurze Feit zur Verbeſſerung und Wiederholung nach Hauſe mitgegeben werden, ſo empfiehlt es ſich, daß die Eltern, welche die ſchriftlichen Leiſtungen überwachen wollen, ihre Söhne verpflichten, ihnen bei dieſer Gelegenheit die Heſte vorzuzeigen.
3 Im Unterricht müſſen hier und da auch die Lehrbücher früherer Jahre benutzt werden. Es iſt deshalb auch aus dieſem Grunde unklug, ſie vor Abgang von der Anſtalt zu verkaufen.
4. Infolge der Zuſammenlegung des Unterrichts erwachſen den Eltern und Pflegern größere Pflichten. Mehr als den Lehrern liegt es ihnen ob, darauf zu achten, daß die Schüler die lange vom Interricht freigelaſſene Zeit in vernünftiger und zweckmäßiger Weiſe benutzen, daß ſie ſich nach dem Unterricht zunächſt mehrere Stunden erfriſchen, dann aber ſelbſtändig und mit Ernſt arbeiten, daß ſie dabei nicht etwa durch andere Schüler geſtört und zu Torheiten verführt werden, die mit Verſammlungen von Schülern in der Wohnung faſt immer verbunden ſind, daß ſie nach reichlicher Nachtruhe arbeitsfreudig zum Uuterricht kommen.
5. Die Schüler ſollen beim Verlaſſen der Wohnung die Eltern und Pfleger ſtets wiſſen laſſen, wo ſie zu erreichen ſind. Es iſt ihnen verboten, von Oktober bis März nach 6 Uhr, vom Juni bis zu den Sommerferien nach ½ 10 Uhr und in der übrigen 5eit nach ⁰½ 8 Uhr ohne beſonderen Kuftrag der Eltern oder Pfleger ſich außerhalb der Wohnung aufzuhalten.— Mit dieſen Beſtimmungen wollen wir nicht in die Rechte der Eltern und Pfleger eingreifen, wir wollen ſie vielmehr in der Aufrechterhaltung der guten Zucht unterſtützen, bei deren Verletzung wir gegebenenfalls Mittel anwenden müſſen, durch die ſie ſelbſt am härteſten getroffen werden.
6. Für die auswärtigen Schüler, die in Arolſen wohnen, ſind die Ordinarien und der Direktor Stellvertreter des Vaters. Sie haben daher das Recht und die Pflicht, das häusliche Leben dieſer Schüler zu überwachen und auf die Beſeitigung etwa bemerkter Mißſtände hinzuwirken.
7. Es iſt ratſam, nach Vollendung des ſiebzehnten Lebensjahrs ſobald wie möglich bei der Prüfungs-KRommiſſion für Einjährig-Freiwillige die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt zu erwerben. Die Befähigung dazu wird durch das Seugnis über die beſtandene Schlußprüfung erwieſen, das u. R.[-unter Rückerbittung) einzuſenden iſt. Den abgehenden


