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deutſcher und lateiniſcher Schrift, die fähigkeit, Diktiertes ohne grobe Fehler in deutſcher und lateiniſcher Schrift nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Fahlen, einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.
Das Schulgeld beträgt in den Klaſſen VI— UII für Schüler aus Arolſen 130 Mark, für die aus den übrigen Orten des Kreiſes der Cwiſte 180 Mark, für alle anderen 170 Mark. In den Klaſſen Oll— Ol erhöht ſich, wie an den ſtaatlichen Anſtalten, für ſämtliche Schüler das Schulgeld um 20 Mark. Das im erſten Jahr zu zahlende Aufnahmegeld beträgt 3 Mark.
Solchen, die der Unterſtützung bedürftig und würdig ſind, kann Erleichterung verſchafft werden 1. durch die Hilfsbücherei(ſ. 6.), 2. dadurch, daß das Schulgeld ganz oder teil⸗ weiſe erlaſſen wird. Die Geſuche ſind an das Ruratorium der Anſtalt zu richten. Der Schulgelderlaß wird immer nur für ein Jahr und zwar für die Seit bis zum 31. Dezember bewilligt und bleibt innerhalb dieſer Seit nur ſolange in Kraft, als die Vorausſetzungen der Vergünſtigung vorhanden ſind.
Ferien: Schluß des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Oſtern 1912; Sonnabend, den 30. März— Dienstag, den 16. Kpril. Pfingſten: Freitag, den 24. Mai(m. unverk. U.)— Freitag, den 31 Mai. Sommer: Freitag, den s. Juli(m. unverk. U.— Dienstag, den 6. Kuguſt. Herbſt: Sonnabend, den 28. September— Montag, den 14. Oktober.
Weihnachten: Freitag, den 20 Dezember(m. unverk. U.)— Freitag, den 3. Januar 1913. Oſtern 1913: Mittwoch, den 19. März— 16. Mai und 20. November 1912, 7. März 1913.
RArolsen, den 1. April 1912.
Der Direktor des Realgymnaſtums i. E.: Dr. Hdolf Menk.


