Jahrgang 
1911
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Bei Wahl der Wohnung und der Koſthäuſer bedürfen die auswärtigen Schüler der vor⸗ herigen Einwilligung des Direktors.

Die in Sexta Aufzunehmenden müſſen ſich die Lehraufgaben der 3 erſten Jahre der Volks⸗ ſchule angeeignet haben. Es wird verlangt: Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen deutſcher und lateiniſcher Schrift, die Fähigkeit Diktiertes ohne grobe Fehler in deutſcher und lateiniſcher Schrift nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.

Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen 130 Mark, das im erſten Jahr zu zahlende Auf⸗ nahmegeld 3 Mark.

Solchen, die der Unterſtützung bedürftig und würdig ſind, kann Erleichterung verſchafft werden 1. durch die Hilfsbücherei(ſ. 6.), 2. dadurch daß das Schulgeld ganz oder teilweiſe erlaſſen wird. Die Geſuche ſind an das Kuratorium der Anſtalt zu richten. Der Schulgelderlaß wird immer nur für ein Jahr und zwar für die Zeit bis zum 31. Dezember bewilligt und bleibt innerhalb dieſer Zeit nur ſolange in Kraft, als die Vorausſetzungen der Vergünſtigung vor⸗ handen ſind.

Ferien: Schluß des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Oſtern 1911: Mittwoch, den 5. April Donnerstag, den 20. April. Pfingſten: Freitag, den 2. Juni(m. unverk. U.) Freitag, den 9. Juni. Sommer: Freitag, den 7. Juli(m. unverk. U.) Dienstag, den 8. Auguſt. Herbſt: Sonnabend, den 30. September Montag, den 16. Oktober.

Weihnachten: Donnerstag, den 21. Dezember(m. unverk. U.) Donnerstag, den 4. Januar 1912.

Oſtern 1912: Sonnabend, den 30. März. 25. Mai und 22. November 1911, 1. März 1912.

Der Direktor des Realprogymnaſiums: Dr. Adolf Menk.

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