Jahrgang 
1907
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Geprüft werden alle, die nicht ein Kbgangszeugnis einer gleichartigen höheren Lehranſtalt⸗ vorlegen können. Zur Prüfung ſind Feder und Papier mitzubringen.

Bei Wahl der Wohnung und der Roſthäuſer bedürfen die auswärtigen Schüler der vorherigen Einwilligung des Direhktors.

Die in Sexta Aufzunehmenden müſſen ſich die Lehraufgaben der 3 erſten Jahre der Volksſchule angeeignet haben. Es wird verlangt: Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen deutſcher und lateiniſcher Schrift, die Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe Fehler in deutſcher und lateiniſcher Schrift nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Fahlen, einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.

Das Schulgeld beträgt für VI und V nur 80, für IV und U III 100, für O III und UII 120 Mark, das im erſten Vierteljahr zu zahlende Nufnahmegeld 3 Mark.

Solchen Schülern, die der Unterſtützung bedürftig und würdig ſind, kann das Schulgeld ganz oder teilweiſe erlaſſen werden. Die Geſuche ſind vor Anfaug des Schuljahrs an das Kura⸗- torium der Rnſtalt zu richten. Der Schulgelderlaß wird immer nur für 1 Jahr bewilligt und⸗ bleibt innerhalb desſelben uur ſolange in Kraft, als die Vorausſetzungen der Vergünſtigung vor⸗ handen ſind.

Ferien:

Oſtern: Sonnabend, den 23. märz Dienstag, den 9. Kpril or. Pfingſten: Freitag, den 17. Mai Donnerstag, den 23. Mai.

Sommer: Freitag, den 5. Juli Dienſtag, den 6. Ruguſt.

Herbſt: Sonnabend, den 28. September Dienstag, den 18. Oktober. Weihnachten: Sonnabend, den 23. Dezember Dienstag, den T. Januar 08. Oſtern 1908: Sonnabend, den 11. April Dienstag, den 28. Kpril.

Der Direktor des Realprogymnaſiums:

Dr. Hdolf Menk.

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