Jahrgang 
1907
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7. Hn die Sltern und Pfleger.

1. Die früher ausführlich mitgeteilten Verſetzungs-Beſtimmungen fordern durchſchnittlich mindeſtens das Urteilgenügend. Wenn die Leiſtungen in einem der 5 Hauptfächer ungenü⸗ gend oder in zwei mangelhaft ſind, ſo wird der Schüler grundſätzlich nur dann verſetzt, wenn dieſe minderwertigen Leiſtungen durch mindeſteus gute in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden.

2. Wer die wohlerwogenen Mitteilungen in dem Zeugnis und die Beurteilung der Klaſſen⸗ arbeiten gewiſſenhaft beachtet, wer bei richtiger Zeiteinteilung auf Grund des ſorgfältig geführten Aufgabenhefts die möglichſt ſelbſtändige häusliche Arbeit eines ſchwächeren Schülers überwacht und durch erklärenden Hinweis fördert, der wird bei genügender Begabung des Schülers das ge⸗ wünſchte Fiel erreichen.

3. Die Ferien ſind zur Erholung beſtimmt; es handelt aber klug, wer durch gut verteilte, mäßige Arbeit die vorhandenen Kenntniſſe wenigſtens zu erhalten ſucht. Für die ſchwachen Schüler ſind die Ferien die rechte Zeit, Verſäumtes nachzuholen, um dann in der Rrbeitszeit mit den anderen friſch und freudig vorwärts ſtreben zu können.

4. Der für die Unterſekunda und Obertertia eingerichtete wahlfreie Unterricht im Linear⸗ zeichuen wird bei weitem nicht in dem erwünſchten Maße benutzt. Er iſt ein vortreffliches Er⸗ ziehungsmittel zu gewiſſenhafter Arbeit.

S. Den Schülern, die aus den umliegenden Ortſchaften kommen, wird, wenn es nicht zu vermeiden iſt, geſtattet, ſich bis zur Heimkehr in dem der Schuldienerwohnung gegenüberliegenden Klaſſenzimmer aufzuhalten. Sie ſind ſich aber dort meiſt ſelbſt überlaſſen; Unfug mancher Art und unſelbſtändige Arbeit könuen nicht verhindert werden. Ich bitte deshalb die Eltern dieſer Schüler dringend, wenn es irgendwie möglich iſt, ihren Söhnen ein Unterkommen zu verſchaffen, bei dem die erwähnten Gefahren vermieden werden.

6. Es iſt ratſam, ſolchen Schülern, die einen weiten Weg zur Schule zu geheu haben, bei ungünſtigem Wetter wenigſtens ein zweites Paar Strümpfe mitzugeben. Das Umkleiden kann in der Schuldienerwohnung geſchehen.

7. Die Sprechſtunden der Lehrer werden den Schütern bekannt gemacht.

Wünſcht man inbezug auf das Verhalten eines ööglings eine eingehendere Beratung mit dem Direktor oder Ordinarius, ſo empfiehlt es ſich, Zeit und Zweck des Beſuchs wenigſteus einen Tag vorher anzumelden, damit durch Uachfragen bei den einzelnen Fachlehrern eine ſichere Grundlage für die Unterredung gewonnen werden kann.

8. Die Mitteilungen bitte ich aufzubewahren.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 9. Kpril, 8 Uhr. Die Aufnahme- prüfung findet ſtatt Montag, den 8. Kpril, von 9 Uhr ab. Gleichzeitig wird den orts⸗ anweſenden Schülern der Stundenplan mitgeteilt.

Alle Aufzunehmenden haben den Tauf- oder Geburtsſchein, ein Seugnis ihrer bis⸗ herigen Lehrer oder ein Abgangszeugnis der bisher beſuchten Lehranſtalt und den Impfſchein vorzulegen.