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8. Um auch hinfort recht vielen auswärtigen Schülern den Beſuch der Anſtalt zu ermög⸗ lichen, beginnt der Unterricht bis auf weiteres ſtets auch im Sommer um 8 Uhr, und ebenſo wird der Stundenplan ſo eingerichtet, daß die Schüler der Sexta und Quinta nur an einem, die der Quarta nur an zwei Tagen der Woche Nachmittagsunterricht haben.
9. Die Mitteilungen bitte ich aufzubewahren, damit ſie als Grundlage für ein erſprießliches Zuſammenwirken der Eltern und der Lehrer dienen können.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 24. April, 8 Uhr morgens. Die Aufnahme⸗ prüfung findet ſtatt Montag, den 23. April, von 9 Uhr ab. Gleichzeitig wird den ortsan⸗ weſenden Schülern der Stundenplan mitgeteilt.
Alle Aufzunehmenden haben den Tauf⸗ oder Geburtsſchein, ein Zeugnis ihrer bisherigen Lehrer oder ein Abgangszeugnis der bisher beſuchten Lehranſtalt und den Impfſchein vorzulegen.
Bei Wahl der Wohnung bedürfen die auswärtigen Schüler der Einwilligung des Direktors.
Die in Sexta Aufzunehmenden müſſen ſich die Lehraufgaben der 3 erſten Jahre der Volks⸗ ſchule angeeignet haben. Es wird verlangt: Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen deut⸗ ſcher und lateiniſcher Schrift, die Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe Fehler in deutſcher und latei⸗ niſcher Schrift nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Kenntnis bilbliſcher Geſchichten..
Das Schulgeld beträgt für VI und V nur 80, für IV und UIII 100, für OlIl und UII 120 ℳ
Ferien: Oſtern: Sonnabend, den 7. April— Dienstag, den 24. April 06. Pfingſten: Freitag, den 1. Juni— Donnerstag, den 7. Juni. Sommer: Freitag, den 6. Juli— Dienstag, den 7. Auguſt. Michaelis: Sonnabend, den 29. September— Dienstag, den 16. Oktober. Weihnachten: Sonnabend, den 22. Dezember— Dienstag, den 8. Januar 07. Oſtern 1907: Sonnabend, den 23. März— Dienstag, den 9. April.
Der Direktor des Realprogymnaſiums: Dr. Adolf Menk.


