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VI. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
Aus der Hilfsbücherei, die durch Schenkungen der Verleger vergrößert wurde, wurden mehrere Schüler unterſtützt. Verwalter: Oberlehrer Schmidt. Außerdem ſind milde Stiftungen nicht vorhanden.
VII. An die Eltern und Bfleger.
1. Durch die Rückſicht auf die 2ſtündige Mittagspauſe, den Konfirmanden⸗ und katholiſchen Religionsunterricht bin ich gezwungen, für die oberen Klaſſen 1 Turnſtunde auf die Zeit von 5—6 Uhr zu legen. Es werden aber die Schüler, die einen weiteren Weg zu gehen haben, ſo früh entlaſſen, daß ſie um 6 Uhr zu Hauſe ſein können.
2. Die 2 ſtündige Mittagspauſe iſt zur Erfriſchung beſtimmt. Ich bitte, ſtreng darauf zu achten, daß ſie in dieſem Sinne und nötigenfalls nur zu kurzer Wiederholung benutzt wird.
3. Von der häuslichen Arbeit wird nur das verlangt, was der Schüler bei gewiſſenhafter Bemühung ſelbſtändig leiſten kann. Wer aber gedankenlos hinſchreibt, was er von einem andern hört oder ſieht, der täuſcht ſich und den Lehrer und handelt ebenſo unklug wie ein Kranker, der dem Arzt zu verheimlichen ſucht, was ihm fehlt. Der Lehrer muß wiſſen, wo er mit helfender Hand einzugreifen hat. Eine Unterſtützung bei der häuslichen Arbeit iſt nur dann förderlich, wenn der empfangende Teil über das, was ihm unverſtändlich blieb, aufgeklärt wird.
Für die Schüler der Ull und Olll wird in 2 Stunden wöchentlich wahlfreier Unterricht im Linearzeichnen erteilt. Es iſt erwünſcht, daß möglichſt viele dieſe Gelegenheit benutzen, nicht nur ſolche, die ſpäter auf mathematiſch⸗naturwiſſenſchaftlichem, gewerblichem oder techniſchem Gebiet wirken wollen.
5. Nicht geringe Schwierigkeiten verurſacht im Winter Lüftung und Heizung. In den Klaſſenzimmern wird gewiſſenhaft darauf geſehen, daß die Wärme 18⁰ C nicht überſteigt. Ich bitte aber auch nicht ohne Grund beſonders die Pfleger, ſtreng darauf zu achten, daß die Schüler nicht in überheitzten Zimmern arbeiten, in denen ein vernünftiges Denken kaum möglich iſt.
6. Ofter haben Schüler, ſogar aus den unteren Klaſſen, an öffentlichen Beluſtigungen in Gegenwart ihrer Eltern bis tief in die Nacht hinein teilgenommen, ſo daß ſie noch nach einigen Tagen beim Unterricht matt und zerſtreut waren. Es liegt mir fern, in die Rechte der Eltern eingreifen zu wollen, ich bitte aber doch, in ähnlichen Fällen zu erwägen, ob es nicht beſſer und möglich iſt, die Kinder rechtzeitig zur Ruhe zu bringen.
7. Um Verkehrsſtörungen und Unglücksfälle zu vermeiden, iſt den Schülern verboten, auf den Fahrwegen zu ſpielen. Ich zweifle nicht, daß dieſe Anordnung von den Eltern ebenſo gebilligt und unterſtützt wird, wie die S. 14 erwähnte Verfügung des Herrn Miniſters, nach der die Kinder von Zeit zu Zeit zur Vorſicht beim Herannahen eines Automobils ermahnt werden ſollen.
Wir wollen unſere Kinder nicht zur üngſtlichkeit erziehen, wir wollen ſie aber daran ge⸗ wöhnen, daß ſie ihr Leben und ihre Kraft als ein Gut anſehen, das wir erhalten und fördern müſſen, um es, wenn es ſein muß, Gott ergeben rückſichtslos zu wagen.


