II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
Königliches Provinzial⸗Schulkollegium: Caſſel, den 23. Januar 1903. Die Alters⸗, Heimats⸗ und Unterbringungsverhältniſſe der Schüler der öffentlichen Lehranſtalten ſollen mittels Schülerzählkarten ermittelt werden.
21. März. Die Anträge auf Benutzung von Schunellzügen zu ermäßigten Preiſen ſind auf wirklich dringende Fälle zu beſchränken, und dabei iſt die Entſcheidung der zuſtändigen für den Betrieb verantwortlichen Königlichen Eiſenbahndirektionen als maßgebend zu betrachten und eine Inanſpruchnahme des Herrn Reſſortminiſters zu vermeiden.
22. März Die neuen Anforderungen bei der Fähnrichprüfung ſind ſo bemeſſen, daß ein junger Mann, der nach geregeltem Schulunterricht die Primareife auf einer der 3 oberen Schularten erlangt hat, keine Preſſe mehr zu beſuchen braucht.
1. April. Sechs geeignete Lehrer des Amtsbereichs ſollen zu einem archäologiſchen Ferienkurſus in Bonn und Trier(2.—10. Juni) einberufen werden.
20. April. In der Zeit vom 3. bis 15. Auguſt wird in Göttingen ein neuſprachlicher Ferien⸗ kurſus für Lehrer an höheren Schulen ſtattfinden.
22. April. Die Handwerker und kleinen Fabrikanten ſind in der Lage, bei ſehr geringer Mehr⸗ ausgabe arſenfreie Säuren zu beziehen, um damit ſich und ihre Arbeiter vor ſchweren Vergiftungen durch Einatmung von Arſenwaſſerſtoff zu ſchützen.
4. Mai. Die Unterrichtsſtunden der Herren, die die Lehrerverſammlung zu Eſchwege am 20. Mai beſuchen, fallen an dieſem Tage aus.
7. Mai. Für den Beſuch des Geographentags in Cöln wird Urlaub erteilt.
16. Mai. Zum Königlichen Forſtverwaltungsdienſt kann nur derjenige zugelaſſen werden, der bei der Reifeprüfung ein unbedingt genügendes Urteil in der Mathematik erhalten und das 22. Lebensjahr noch nicht überſchritten hat.
28. Juli. Geeignete Lehrer ſollen zu dem naturwiſſenſchaftlichen Ferienkurſus in Berlin einbe⸗ rufen werden.
1. September. Für die Rechtſchreibung iſt maßgebend das„Amtliche Wörterverzeichnis für die deutſche Rechtſchreibung zum Gebrauch in den preußiſchen Kanzleien.“
18. September. Es iſt darüber zu berichten, in welcher Weiſe in dieſem Jahre das Sedanfeſt gefeiert worden iſt.
26. September. Kandidat des höheren Schulamts Schneider wird zur Ableiſtung des Probe⸗ jahrs und zur Beſchäftigung als wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer überwieſen.
23. November. Die zweiſtündige Mittagspauſe iſt ſtreng durchzuführen.
29. November. Es iſt grundſätzlich daran feſtzuhalten, daß am 2. September der geſamte Unterricht ausfällt und die Schüler durch eine Feſtfeier irgend welcher Art auf die Bedeutung des Tages hingewieſen werden.
Es erſcheint beſonders angemeſſen, daß die Anſtalten, wie dies vielfach tatſächlich ge⸗ ſchehen iſt, zu gemeinſamer Feſtfeier Ausflüge in die nähere oder fernere Umgebung des Schulortes unternehmen. Eine in der freien Natur veranſtaltete Feier, die ſich recht abwechſelungsvoll geſtalten läßt, gewährt den Schülern einen beſonderen Genuß. Daß dieſe Art der Feier ſich auch beim Publikum großer Beliebtheit erfreut, zeigt die lebhafte


