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Kurze Zuſammenſtellung der wichtigſten Berechtigungen der Anſtalt.
Das Zeugnis der Reife für Ober⸗Sekunda berechtigt
1) zur Apothekerprüfung,
2) zum Beſuch der Königlichen Akademie der bildenden Künſte,
3) zum Eintritt in die Kaiſerliche Marine als Kadett ohne Aufnahmeprüfung, wenn das 16. Jahr noch nicht vollendet iſt,
4) zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſte,
5) zu allen Zweigen des Subalterndienſtes, für welche bisher der Nachweis eines ſieben⸗ jährigen Schulkurſus erforderlich war,
6) zum Supernumerariat der Verwaltung der indirekten Steuern, wenn außerdem der er⸗ folgreiche zweijährige Beſuch einer mittleren Fachſchule nachgewieſen wird,
7) zur Laufbahn als Landmeſſer, wenn der erfolgreiche einjährige Beſuch einer mittleren Fachſchule nachgewieſen wird,
8) zum Markſcheidefach unter derſelben Vorausſetzung wie bei 7,
9) zum Beſuch der höheren Abteilung der Gärtnerlehranſtalt bei Potsdam,
10) zur Zulaſſung zum Sekretariat des Marine⸗Intendanturdienſtes für Zahlmeiſter⸗Aſpiran⸗ ten der Marine, welche die Prüfung zum Zahlmeiſter mit dem Prädikate„gut“ beſtanden haben,
11) zur Meldung um Ausbildung im Werft⸗Betriebsſekretariat für Militär⸗Anwärter.


