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Zur Lektüre für die Schüler wurden auf Rechnung der Gutenberg⸗Stiftung angeſchafft: Piltz, die kleinen Tierfreunde; Gräbner, Robinſon Cruſoe; Cooper, Lederſtrumpferzählungen; Storm, Pola Poppenſpäler; v. Wilkenradt, Johann von Rengs, der Kampf um die Marien⸗ burg; Lienhard, der Raub Straßburgs; Ohorn, aus Tagen deutſcher Not; Werner Hahn, deutſche Charakterköpfe; Simplicius Simpliciſſimus, der Jäger von Soeſt; Onken, Unſer Helden⸗ kaiſer; Büxenſtein, Unſer Kaiſer; Franzius, Kiautſchau; Lindner, die deutſche Hanſa.
b. Naturwiſſenſchaftliche Sammlungen: Geſchenkt wurden: ein Bläßhuhn vom Herrn Oberſtlieutenant v. Apell; ein Regenpfeifer vom Untertert. Joachimi; eine Stachelkrabbe vom Herrn Frhr. v. Dincklage; verſchiedene Mineralien vom Untertert. H. Schneider; ein Seeſtern vom Untertert. Schwerin; ein Ameiſenbau vom Sextaner W. Dirckſen; ein Steinſalzwürfel vom Obertert. Uhlworm; ein Kuckuck vom Quintaner Dreyer; ein Kibitz, ein Waldkauz und ein Edelmarder vom Herrn Hauptmann Mootz; 12 Hefte von All about animals vom Herrn A. Schreiber in Bremen; verſchiedene Seetiere vom Herrn Oberlehrer Dr. Menk; eine Steinkugel vom Herrn Gaſtwirt Schieffer.
Auf Koſten der Anſtalt wurden die geſchenkten Vögel und Tiere ausgeſtopft.
Für den geographiſchen Unterricht wurde Kieperts Wandkarte der deutſchen Kolonien, ſowie eine Sammlung geographiſch⸗naturwiſſenſchaftlicher Lehrmittel angeſchafft.
c. Für den Turnunterricht wurden zwei neue Klettertaue beſchafft.
Für die dem Realprogymnaſium zugewandten Geſchenke danke ich den Gebern namens der Anſtalt verbindlichſt.—
VI. Stiftungen und Anterſtützungen von Schülern.
Milde Stiftungen zur Unterſtützung armer Schüler ſind nicht vorhanden.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 11. April, morgens 8 Uhr. Die Prüfung neu aufzunehmender Schüler findet Montag den 10. April, morgens 9 Uhr ſtatt, und wird gleichzeitig den ortsanweſenden Schülern der Stundenplan mitgeteilt.
Die in Sexta Aufzunehmenden müſſen 3 Jahre hindurch eine Elementarſchule mit Erfolg beſucht haben. Alle Aufzunehmenden haben den Geburtsſchein, ein Zeugnis ihrer Lehrer bezw. ein Abgangszeugnis von der bisher von ihnen beſuchten Lehranſtalt, den Impfſchein, oder, falls ſie über 12 Jahre alt ſind, den Schein über ſtattgehabte Revaccination vorzulegen.
Das Schulgeld beträgt für Sexta und Quinta 80, für Quarta und Untertertia 100, für Obertertiga und Sekunda 120 Mark.
Vor dem Ankauf älterer Ausgaben der im Gebrauch befindlichen Lehrbücher wird ausdrücklich gewarnt, da dieſe neben den neueſten Auflagen nicht benutzt werden könne n.
Anmeldungen werden vom Direktor ſtets entgegen genommen.


