II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
5. März 1898. Es wird ein Min.⸗Erlaß mitgeteilt, durch den Bericht über den Zuſtand ge⸗ fordert wird, in welchem ſich die Gebäulichkeiten der höheren Schulen befinden.
12. März 1898. In den Abgangszeugniſſen ſoll ſtets angegeben werden, wie lange der betr. Schüler der von ihm zuletzt beſuchten Klaſſe angehört hat.
7. April 1898. Zufolge eines Min.⸗Erlaſſes wird Bericht eingefordert über die Höhe der Schulgeldſätze für die einzelnen Klaſſen der höheren Schulen.
6. Juni 1898. Verfügung des Königl. Prov.⸗Schulkollegs, die Vorausbezahlung des Beſtell⸗ geldes bei Packet⸗Sendungen betr.
6. Juni 1898. Mitteilung eines Miniſterial⸗Erlaſſes, in dem die Kiepertſche Wandkarte der deutſchen Kolonien zur Anſchaffung empfohlen wird.
11. Juni 1898. Mitteilung eines Miniſterial⸗Erlaſſes, in dem die Anſchaffung der Schrift „Kaiſer Wilhelm II. Für Volk und Heer von Paul von Schmidt“ für die Schüler⸗ bibliotheken empfohlen wird.
18. Juni 1898. Durch Miniſterial⸗Erlaß wird das Werk„Unſer Kaiſer“ von Georg W. Büxen⸗ ſtein zur Anſchaffung empfohlen.
16. Juli 1898. Das Königl. Prov.⸗Schulkolleg macht auf die Gefahren aufmerkſam, welche durch Mangel an Vorſicht und durch Maßloſigkeit beim Radfahren entſtehen.
11. Auguſt 1898. Das Königl. Prov.⸗Schulkolleg genehmigt die Vertretung des zu einer militäriſchen Übung einberufenen wiſſeuſchaftlichen Hilfslehrers Herrn Dr. Altenburg durch den Probanden Herrn Kuniſch für die Zeit vom 9. Auguſt bis 17. September.
15. October 1898. Mitteilung eines Miniſterial⸗Erlaſſes, die Verhütung der Übertragung an⸗ ſteckender Augenkrankheiten durch die Schule betr.
24. November 1898. Es wird ein Miniſterial⸗Erlaß zur Kenntnis gebracht, durch den die Grundſätze beſtimmt werden, welche bei der Heizung und Reinigung der Turnhallen beobachtet werden ſollen.
5. Dezember 1898. Durch einen Miniſterial⸗Erlaß wird die Form der Zeugniſſe der Reife für Prima beſtimmt.
15. Dezember 1898. Das Königl. Provinzial⸗Schnlkolleg verfügt, daß bei allen Schulzengniſſen irgend welche Zuſätze zu den vorgeſehenen Zeugnisprädikaten unſtatthaft ſeien.„Er⸗ läuternde Ausführungen können den Prädikaten beigegeben werden, die Prädikate ſelbſt dürfen aber hierdurch keine Modifikation erleiden.“
Bei Beurteilung des Betragens der Schüler iſt eine Steigerung des Lobes über„gut“ hinaus nicht zuläſſig. Jedem tadelnden Prädikate muß eine kurze Begründung beigefügt werden.
Bei der Bezeugung der Verſetzung iſt ſtets das Datum der Konferenz anzugeben, in welcher die Verſetzung beſchloſſen worden iſt.
17. Januar 1899. Es wird 1 Exemplar des Werkes„Deutſchlands Seemacht ſonſt und jetzt“ von Wislicenus überſandt, das auf Befehl Sr. Majeſtät des Kaiſers und Königs einem beſonders guten Schüler als Prämie gegeben werden ſoll.
17. Januar 1899. Zufolge eines Miniſterial⸗Erlaſſes wird die Herſtellung von neuen Perſonal⸗ blättern für ſämtliche Lehrer an höheren Schulen angeordnet.


