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Unterſekunda: a. Freihandzeichnen nach Gypsmodellen und farbigen Vorlagen. b. Projektives Zeichnen: Schnitte durch Prismen, Pyramiden, Walzen, Kegel und deren Entwicklungen; Körperdurchdringungen. Tertia. 1. Obertertia: a. Freihandzeichnen nach Holzkörpern mit Angabe der Schatten(2 Kreiden). b. Projektives Zeichnen: Darſtellung von Körpern im Raume. Grundriß und Aufriß. Schnitte durch Prismen und Pyramiden und deren Entwicklungen. 2. Untertertia. a. Freihandzeichnen nach Troſchel's Tafeln. b. Geometriſches Zeichnen: Die Spiralen, Ellipſe, Hyperbel und Parabel. Die Joniſche Schneckenlinie, die Kreis⸗ abwicklungslinie, die wichtigſten Gewölbebogen und die Rundbogen.
Quarta. 2 St. a. Freihandzeichnen(nach Kolbe's Tafeln) mit Bleiſtift und Feder. Farbige Schraffierungen. b. Geometriſches Zeichnen: Konſtruktion von Senkrechten und Parallelen. Tei⸗ lungen der Linien und Winkel. Konſtruktion der regelmäßigen Vielecke über einer gegebenen Seite. Die wichtigſten Kreiskonſtruktionen. Konſtruktion der regelmäßigen Vielecke im Kreiſe.
Quinta. 2 St. Der Kreis und ſeine Benutzung bei Roſetten. Die Ellipſe und die Palmetten. Die Spirale und die Schneckenlinie. Ornamente und Blattformen. Zeichnen nach Kolbes Tafeln.
Sexta. 2 St. Das Quadrat und das Achteck in verſchiedenen Lagen, ſowie Üübungen auf dieſen Grundlagen nach an die Wandtafel gezeichneten Figuren unter Anwendung leichter Farbentöne.
II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden im Jahre 1890— 1891.
14. April 1890. Verf. d. K. Prov.⸗Sch. Die Wahl des Herrn Friedrich Rudolph zum wiſſenſch. Hülfslehrer wird beſtätigt.
6. Juni 1890. Miniſterialerlaß. Es wird auf die Verwertung des Zeichnens bei den meiſten Unterrichtsgegenſtänden und den daraus ſich ergebenden Nutzen hingewieſen.
18. Auguſt 1890. Verf. d. K. Prov.⸗Sch. Das Aufrücken der Inhaber der 2., 3. und 4. Lehrer⸗ ſtelle um je eine Stelle im Etat wird genehmigt.
22. Sept. 1890. Verf. des K. Prov.⸗Sch. Die Wahl des Herrn A. Deinet zum 4. ordentlichen Lehrer wird beſtätigt.
14. Oktober 1890. Verf. d. K. Prov.⸗Sch. Mitteilung der durch Allerhöchſten Erlaß vom 29. Juli 1890 genehmigten Beſtimmungen über das bei Reiſen Sr. Maj. des Kaiſers und Königs ſeitens der Civilbehörden innezuhaltende Verfahren.
14. Oktober 1890. Min.⸗Verf. Es wird eine Schulfeier des 90. Geburtstages des General⸗ Feldmarſchalls Graf von Moltke angeordnet.
15. Oktober 1890. Verf. d. K. Prov.⸗Sch. Die Beſchäftigung des Kand. des höhern Schulamts W. Grebe als unbeſoldeter Hülfslehrer wird erlaubt.
25. Oktober 1890. Min.⸗Verf. Berückſichtigung des Zeichnens bei Verſetzungen in eine höhere Klaſſe betr.
25. Novbr. 1890. Verf. d. K. Prov.⸗Sch. Mitteilung von Grundſätzen für die Reinigung und Aufrechterhaltung der Sauberkeit an den höheren Schulen.


