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«Besähigungszeugnis zum einjährig-freiwilligen Militärdienst nur dann erhalten, wenn er sich der fakultativen Abschlußprüfung unterzieht. Die fakultative Abschlußprüfung darf nur einmal wiederholt werden-
c. Die Ferien im Schuljahre 1908x09.
Osterferien vom 12. bis 26. April 1908(einschließlich).
Psingstferien vom 7. bis 14. Juni 1908(einschließlich).
Sommerferien vom 5. Juli bis 2.’August 1908(einschließlich).
Herbstferien vom 27. September bis 11. Oktober 1908(einschließlich). Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1908 bis 6. Januar 1909(einschließlich). Osterferien vom 4. bis 18. April 1909(einschlieszlich).
d. Die schriftlichen Arbeiten.
Zu Anfang eines jeden Halbjahres wird den Eltern bezw. ihren Stellvertreterii bekannt gegeben, anwelchen Tagen jeder Woche sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden.
e. Schulbeginn und Aufnahme-
Die Eröffnung des Schuljahres Und die Austeilung des Stundenplans findet für alle Klassen bis auf die Vllla und VIIIb am 27. April 1908 um 8 Uhr statt; für VIlla und Vlllb fängt der Unterricht am 28. April 1908 um 10 Uhr anj
Die Ausnahmeprüsungen der neu angemeldeten Schüler beginnen am 27. April 1908 um 9 Uhr·
Jeder angemeldete Schüler hat, soweit dies nicht schon geschehen ist, ein Zeugnis der seither besuchten Schule, den Geburtsschein und den Jmpfschein, bei überschrittenem 12. Jahre die Bescheinigung der wiederholten Jmpfung vorzulegen-
Die in die Sexta aufzunehmenden Schüler müssen das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben auf- genommen werderh welche spätestens bis zum 30. September das neunte Lebensjahr vollenden. Bei dem Eintritt in diese Klasse sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a. Fähigkeit, deutsche und und lateinische Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung
zu lesen;
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens
vorkommenden Wörter;
c· Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern
nur die Haupttempora; dKenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen
Schüler der Volksschule besitzen im allgemeinen diese Kenntnisse nach dem 4 Schul- jahre, also bei vollendetem 10 Lebensjahre
Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in der vorhergehenden Klasse erworben werden
Alle Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, werden in deren eigenem Interesse gebeten, dieselben so frühzeitig als möglich, am besten in die unterste Klasse der Vorschule, spätestens aber in die Sexta der Realschule eintreten zu lassen.
Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, daß wegen Unterbringung ihrer Söhne zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit dem Direktor zu nehmen und dessen Genehmigung einzuholen ist. Ein Wechsel der Wohnung darf nur unter Zustimmung des Direktors stattfinden.
Alsfeld, im März 1908.
Grobberzogliche Direktion der Realschule(im Ausbau zur 0bensea17cbule). Dr. Pitz.
PPPPIPH


